Année politique Suisse 1990 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR - INFRASTRUCTURE
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Elementarschäden — Dégâts causés par les forces naturelles
GENEVE: Loi sur les sapeur-pompiers. Possibilité pour les femmes d'accéder à la profession de sapeur-pompiers. Approuvée par le Grand Conseil (JdG, 27.1.90).
SANKT GALLEN: Nachtragsgesetz zum Gesetz über den Feuerschutz. Vom Grossen Rat in zweiter Lesung angenommen (SGT, 5.1., 10.5.90; vgl. SPJ 1988, S. 303).
TICINO: Legge sui territori soggetti a pericoli naturali. Approvata dal Gran Consiglio (CdT, 29.1., 30.1.90; v. APS 1989, p. 301).
ZÜRICH: Änderung des Feuerwehrgesetzes. Der Feuerwehrdienst soll freiwillig werden, wobei die Gemeinden in ihrer Feuerwehrverordnung die Feuerwehrpflicht einführen können, sofern nicht genügend geeignete Personen für den Feuerwehrdienst zu gewinnen sind. Die Zahl der Feuerwehrleute soll nach wie vor durch das zuständige Gemeindeorgan im Einvernehmen mit der Gebäudeversicherungsanstalt festgesetzt werden. Die Feuerwehrersatzabgabe wird aufgehoben. Die Gebäudeversicherung soll die Möglichkeit erhalten, Subventionen an alle Gemeinden auszurichten (bisher konnten nur Finanzausgleichsgemeinden subventioniert werden). Vom Regierungsrat als Überarbeitung des am 26.11.89 abgelehnten Gesetzes vorgelegt (NZZ, 2.10., 19.10.90; vgl. SPJ 1989, S. 301).