Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein / Totalrevision von Kantonsverfassungen
Im Kanton
St. Gallen hat die 15köpfige Kommission ihre Vorprüfung einer eventuellen Totalrevision der 100jährigen Verfassung abgeschlossen. Der Regierungsrat hat sich aber im Berichtsjahr noch nicht dazu geäussert
[15].
Nachdem sich der Regierungsrat von
Appenzell-Ausserrhoden für die Totalrevision der aus dem Jahre 1908 stammenden Verfassung ausgesprochen hatte, befürwortete auch der Kantonsrat diesen Entscheid. Wichtigste Fragen einer allfälligen Totalrevision, über deren Durchführung die Landsgemeinde 1991 entscheiden soll, wären die Beibehaltung der Landsgemeinde, die Einführung des Proporzwahlrechts, die Einführung kultureller und umweltschützerischer Anliegen sowie die vollamtliche Regierungstätigkeit
[16].
In
Graubünden reichte der Sozialdemokrat Jäger eine Motion ein, in welcher er — unterstützt von 70 Mitunterzeichnern — eine Totalrevision der seit 1894 gültigen Kantonsverfassung forderte. Der SP gelang es, viele bürgerliche Parlamentarier hinter sich zu scharen und gegen den Willen des Regierungsrates eine Überweisung durchzusetzen. Damit wurde die Exekutive beauftragt, einen Bericht über eine Totalrevision zuhanden des Grossen Rates auszuarbeiten
[17].
Die Regierung des Kantons
Luzern unternahm mit einem sogenannten Planungsbericht einen ersten Schritt, um das Gesetz über die Organisation von Regierung und Verwaltung aus dem Jahre 1899 zu ändern und gleichzeitig eine Teil-, später eventuell eine Totalrevision der Staatsverfassung von 1875 an die Hand zu nehmen
[18].
Im Kanton
Zug verabschiedete das Parlament eine umfassende Teilrevision der Staatsverfassung in zehn Teilbereichen, welche wichtige Punkte wie Gewaltentrennung, Rechtspflege, Notrecht und die Volksrechte betrafen. Sämtliche Vorlagen wurden in der Volksabstimmung angenommen, obwohl SP und Gewerkschaftsbund zur Neuregelung der Volksrechte und zum Notrecht die Nein-Parole herausgegeben hatten
[19]. Im Kanton
Schwyz bestellte der Kantonsrat eine Kommission zur Vorberatung einer Teilrevision der Kantonsverfassung
[20].
[15] SGT, 17.7. und 16.11.90; vgl. SPJ 1989, S. 17.
[16] NZZ, 26.9.90; SGT, 26.9.und 30.10.90; vgl. SPJ 1989, S. 17.
[17] BüZ, 1.6. und 4.10.90.
[18] LNN und Vat., 6.1 1.90.
[19] LNN, 21.4., 9.10., 28.11. und 3.12.90; Vat., 27.4. und 24.11.90. Vgl. auch SPJ 1989, S. 17 und 268.
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