Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
Die Vorlage des Bundesrates über den Beitritt der Schweiz zur
UNO-Konvention gegen Rassendiskriminierung und die damit verbundene Revision des Strafgesetzbuchs fand in der Vernehmlassung mehrheitlich positive Aufnahme. Die FdP machte allerdings die Einschränkung, dass sie eine Gesetzesrevision nicht für erforderlich halte, da die entsprechenden Delikte aufgrund der bestehenden Normen ausreichend verfolgt werden können. Entschiedene Opposition meldeten hingegen die Schweizer Demokraten (vormals NA) sowie die von Nationalrat Blocher (svp, ZH) präsidierte Aktion für eine neutrale und unabhängige Schweiz (AUNS) an. Die SD sehen vor allem das Recht auf freie Meinungsäusserung gefährdet, für die AUNS besteht für die Schweiz kein Anlass, UNO-Konventionen beizutreten. Die Überprüfung dieser Einwände führte dazu, dass der Bundesrat die Vorlage entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung im Berichtsjahr noch nicht dem Parlament vorlegen konnte
[1].
[1] NZZ und TA, 12.4. und 22.12.90, Bund, 26.10.90; NZZ, 30.3.90 (FdP). Vgl. SPJ 1989, S. 20. Zu den Erfahrungen in Frankreich mit einem Antirassismusgesetz siehe TA, 23.8.90 sowie Plädoyer, 8/1990, Nr. 4, S. 18 ff. Vgl. auch NZZ, 27.1.90 und Lit. BA für Justiz.
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