Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Stimm- und Wahlrecht
Das Parlament machte mit seinem im Vorjahr abgegebenen Versprechen ernst, das Volk im Jahr der Zentenarfeier über die
Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre abstimmen zu lassen. Im Januarlegte eine Nationalratskommission ihren Bericht und Antrag vor, und bereits in der Frühjahrssession stimmte die grosse Kammer ohne Gegenstimmen der Verfassungsänderung zu. Der Ständerat schloss sich in der Herbstsession ebenfalls einstimmig diesem Entscheid an
[17].. Nachdem im Berichtsjahr auch Schaffhausen, Tessin und Zürich in Volksabstimmungen der Senkung des kantonalen Stimmrechtsalters auf 18 Jahre zugestimmt haben, gilt diese Regelung in mehr als der Hälfte der Kantone
[18].
[17] BB1, 1990, 1, S. 1167 ff.; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 279 ff. und 1966; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 651 f. und 858; BBI, 1990, III, S. 557. Vgl. SPJ 1989, S. 21. Eine Ende 1989 eingereichte Standesinitiative des Kantons Jura konnte als erledigt abgeschrieben werden.
[18] Siehe unten, Teil II, l b und
24 Heures, 19.9.90. Für einen Vergleich der Wahlrechtsalter in Europa siehe die befürwortende Stellungnahme des Bundesrates in
BBI, 1990, I, S. 1545 ff.
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