Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Stimm- und Wahlrecht
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Ausländer
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund startete im August eine Kampagne für die Verbesserung der politischen Rechte der Ausländer. In Baselstadt lancierte die SP zusammen mit anderen Organisationen am 1. Mai eine Volksinitiative für die Einführung des kantonalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländer und Ausländerinnen, die seit acht Jahren in der Schweiz wohnen. In Zürich legte nach langen Abklärungen und internen Diskussionen ein aus den Gewerkschaften, der SP, der GP und dem LdU sowie Einzelpersonen aus EVP und CVP gebildetes Komitee den Text einer kantonalen Volksinitiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts vor. Im Kanton Genf wurden gleich zwei Volksinitiativen lanciert: eine, in welcher sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht gefordert wird, und eine zweite von Gewerkschaftsseite, welche vorerst nur das aktive Wahlrecht einführen möchte [19]. Im Kanton Neuenburg, wo niedergelassene Ausländer seit mehr als hundert Jahren über das aktive Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene verfügen, lehnten die Stimmberechtigten die von den SD mit dem Referendum bekämpfte Einführung der Wählbarkeit von Ausländern in kommunale Legislativen mit rund 56% Nein-Stimmen ab [20].
Den vom Bundesrat beantragten Ausbau der politischen Rechte für schweizerische Staatsangehörige im Ausland behandeln wir an anderer Stelle [21]..
 
[19] SGB: NZZ, 15.8.90; siehe auch Lit. Marquis. Basel: TA, 15.8.90. Zürich: Vr, 6.7., 9.7. und 10.7.90. Genf: JdG, 6.2., 25.8. und 5.9.90. Vgl. auch SPJ 1988, S. 25 und 1989, S. 21 sowie BaZ, 13.2.90; TA, 15.8.90; TW, 15.9.90.
[20] Express, 7.4., 10.5., 15.9. und 24.9.90.
[21] Siehe unten, Teil 1, 2 (Suisses de l'étranger).