Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Politische Manifestationen
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Rechtsextreme
Eine Motion des Genfer Sozialdemokraten Ziegler, welche ein Verbot der Patriotischen Front verlangte, wurde im Nationalrat mit 70 zu 14 Stimmen abgelehnt. Sowohl Angehörige der Linken (Bodenmann sp, VS) und der Grünen (Meier gp, ZH) als auch der Rechten (Eggly lp, GE) hatten sich zwar für strenge strafrechtliche Sanktionen, aber gegen politische Verbote ausgesprochen [49]. Die gewalttätigen Aktionen dieser "Patriotischen Front" aus den Vorjahren fanden 1990 ihre ersten gerichtlichen Nachspiele. Ein Hauptangeklagter wurde vom Zuger Strafgericht zu 15 Monaten unbedingter Gefängnisstrafe, fünf weitere zu bedingten Strafen zwischen 4 und 15 Monaten verurteilt [50]. In einem anderen Verfahren wurde in Zürich der Wortführer dieser Gruppe, Marcel Strebel, wegen wiederholter rassistischer Beschimpfung einer farbigen Frau zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt [51].
Bei der Erstellung des im Vorjahr vom Nationalrat geforderten Berichts über politisch extreme und gewalttätige Gruppen kam es zu Verzögerungen. Als Grund dafür wurde angegeben, dass die Kantone als Konsequenz aus dem Fichenskandal bei der Lieferung von Informationen an die Bundesanwaltschaft sehr zurückhaltend geworden seien [52].
 
[49] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 543 f (Votum Bodenmann: S. 234 f.). Zur Patriotischen Front siehe SPJ 1989, S. 24 f.
[50] LNN, 15.9. und 6.10.90.
[51] NZZ, 30.11.90. Zu allgemeinen gesetzlichen Massnahmen gegen die Rassendiskriminierung siehe oben, Grundrechte.
[52] TW, 3.8.90. Vgl. SPJ 1989, S. 24.