Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Strafmass
Im Zusammenhang mit der 700-Jahr-Feier hatte sich der Nationalrat mit zwei Petitionen und einer parlamentarischen Initiative Fischer (cvp, LU) zu befassen, welche eine Amnestie für bestimmte Kategorien von zu Haft- oder Gefängnisstrafen Verurteilten forderten. Das Parlament lehnte diese Begehren ab. Ein wichtiges Argument für die Begründung dieser Ablehnung war, dass keine Gruppe von Bestraften auszumachen sei, für die sich eine Amnestie rechtfertigen liesse. Dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Unbehagen über die Freiheitsstrafen für Drogenkonsumenten oder für Verkehrssünder – diese beiden Gruppen wurden in den Amnestiebegehren speziell erwähnt – sollte nach Ansicht der vorberatenden Kommission nicht mit einer einmaligen Amnestie, sondern mit entsprechenden Gesetzesrevisionen begegnet werden [56].
Die 1989 vom Neuenburger Ständerat Béguin (fdp) eingereichte Motion, welche verlangte, dass zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilte Triebtäter nur ausnahmsweise in den Genuss der vorzeitigen Entlassung kommen sollen, wurde als Postulat überwiesen. Dabei zeigte Bundespräsident Koller zwar durchaus Verständnis für das Anliegen, die Bevölkerung vor gefährlichen Gewalttätern zu schützen. Er verwies aber bezüglich der konkret zu ergreifenden Massnahmen auf die Arbeit der Expertenkommission, welche sich mit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches befasst [57].
In bezug auf geringfügige Vergehen besteht hingegen Konsens, dass kurze Haftstrafen nicht in jedem Fall sinnvoll sind. Mit Verordnungsänderungen hat der Bundesrat den Kantonen deshalb die Möglichkeit gegeben, Freiheitsstrafen bis zu 30 Tagen in Form von gemeinnütziger Arbeit zu vollziehen. Diese versuchsweise Regelung erlaubt es den Verurteilten, die Strafe in Form von mehrstündigen Arbeitseinsätzen in der Freizeit abzugelten, ohne dabei ihre übliche Erwerbstätigkeit zu unterbrechen [58] .
 
[56] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1870 ff.
[57] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 167 ff.; JdG, 15.3.90; Express, 24.8.90. Vgl. SPJ 1989, S. 26.
[58] AS, 1990, S. 519 f. Vgl. auch SGT, 23.3. und 19.7.90 sowie Lit. Bucher/Fehr.