Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Geldwäscherei
Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit der Schaffung eines neuen Gesetzes gegen die Geldwäscherei. Auf Antrag seiner Kommission beschloss er, in allen Punkten den Entscheiden des Nationalrats der seinerseits die Bundesratsvorlage praktisch unverändert übernommen hatte zu folgen. Damit konnten die Strafbestimmungen über Handlungen, welche geeignet sind, das Auffinden von deliktisch erworbenen Vermögenswerten zu verhindern, auf den 1. August in Kraft gesetzt werden [62]..
Die Ergänzung des Strafrechts um den Begriff der "kriminellen Vereinigung" wurde auch von der kleinen Kammer als notwendig für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens beurteilt. Sie überwies deshalb oppositionslos eine Motion des Nationalrats, welche vom Bundesrat die rasche Ausarbeitung von entsprechenden Bestimmungen fordert [63].
 
[62] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 189 ff. und 276; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 760; AS, 1990, I, S. 1077 f. Siehe auch SPJ 1989, S. 26 f. Eine Standesinitiative des Kantons Genf aus dem Jahre 1989 konnte damit als erledigt abgeschrieben werden (Amtl. Bull. StR, 1990, S. 202).
[63] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 203. Vgl. SPJ 1989, S. 27.