Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
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Abstimmungskampagnen
Der Nationalrat überwies eine Motion des Ständerats und eine identische Motion Zwingli (fdp, SG) für die Vergabe von neutralen Titeln von Volksinitiativen durch die Bundeskanzlei nur als Postulate [62] .
Der knappe Ausgang der Volksabstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals hatte auch die Frage aufgeworfen, ob nicht die Veröffentlichung von Resultaten von Meinungsumfragen unmittelbar vor einem Urnengang zu verbieten sei, da damit die Meinungsbildung manipuliert werden könne. Der Bundesrat gab sich in seiner Antwort auf eine Interpellation Bonny (fdp, BE) sehr zurückhaltend und wies insbesondere auf die Unterschiede zum Ausland hin, wo zwar zum Teil solche Restriktionen bestehen, die Anzahl der Abstimmungen und Wahlen aber viel geringer ist [63].
Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (siehe unten) soll auch überprüft werden, ob der Bund Regeln über die Höhe und die Verwendung der in Abstimmungskampagnen eingesetzten finanziellen Mittel erlassen soll. In seiner Antwort auf eine entsprechende Motion Longet (sp, GE) sprach sich der Bundesrat zwar gegen solche Vorschriften aus, er widersetzte sich aber einer Überweisung in Postulatsform nicht [64] .
 
[62] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 700 und 1467. Vgl. SPJ 1989, S. 35.
[63] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 757 und 894 f. Zum Laufental siehe unten, Teil 1, Id (Territoriale Fragen).
[64] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1908 f.