Année politique Suisse 1990 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Strukturpolitik
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Markenschutz
Nachdem der Vorentwurf für eine Totalrevision des genau hundertjährigen Markenschutzgesetzes in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden war, unterbreitete der Bundesrat im Herbst den Gesetzesentwurf dem Parlament. Die umfassende Reform bringt eine Anpassung an die Veränderungen des Wirtschaftslebens und berücksichtigt die Markenschutzbestimmungen wichtiger anderer Staaten und dabei insbesondere das im Entstehen begriffene neue Markenschutzsystem der EG. Die wohl bedeutendste Neuerung besteht in der Ausweitung des Markenschutzes auf Anbieter von Dienstleistungen. Banken, Versicherungen, Reisebüros und andere Unternehmen sollen in Zukunft die Erkennungszeichen ihrer Angebote (namentlich grafisch gestaltete Zeichen) unter Schutz stellen können. Neu sollen zusätzlich und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Formen einer Ware oder ihre Verpackung als geschützte Marke hinterlegt werden können. Gegenüber dem Vorentwurf nahm der Bundesrat lediglich eine bedeutende Anderung vor: Bei der Verletzung der Vorschriften über den Herkunftsort eines Gutes wurde auch den Berufs- und Wirtschaftsverbänden (inkl. Konsumentenorganisationen) die Klagelegitimation zuerkannt [11]..
 
[11] BBI, 1991, I, S. 1 ff.; NZZ, 20. l 1. und 22. I I.90; A T, 22.11.90. Zur Vernehmlassung siehe SPJ 1989, S. 96.