Année politique Suisse 1990 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Bundesfinanzordnung
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Stempelabgaben
Zu dem von den Bundesratsparteien im Herbst vereinbarten Kompromiss über die neue Bundesfinanzordnung gehörten auch Abmachungen über die Ausgestaltung der Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Die SP musste dabei auf ihre Forderung nach einer Besteuerung der Treuhandanlagen verzichten, die bürgerlichen .Parteien mussten ihre Opposition gegen die Besteuerung der Prämien für Lebensversicherungen aufgeben. Diese beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen kompensatorischen Abgaben hatte der erstberatende Ständerat Ende 1989 abgelehnt. Die Vermittlungslösung fand im Nationalrat breite Zustimmung. Nachdem auch der Ständerat diesen Kompromiss akzeptiert hatte, nahmen beide Kammern die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 127:18 (bei 21 Enthaltungen) resp. 33:2 Stimmen an. Damit konnte der Nationalrat auch die Arbeit an der im Vorjahr überwiesenen parlamentarischen Initiative Feigenwinter (cvp, BL) einstellen. Definitiv über diese Revision des Stempelsteuergesetzes wird allerdings – indirekt – das Volk entscheiden. Zum Kompromiss der Bundesratsparteien gehörte nämlich auch die Bestimmung, dass die Stempelsteuerreform nur gemeinsam mit der dem obligatorischen Referendum unterstehenden Einführung der Mehrwertssteuer in Kraft treten kann [7].
 
[7] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2045 ff. und 2053 ff. (Eintretensdebatte), 2236 ff. (Detailberatung), 2306 ff. (Differenzbereinigung) und 2496 (Schlussabstimmung); Amtl. Bull. StR, 1990, S. 1030 ff., 1070 ff. und 1101; BBI, 1990, 11I, S. 1668 ff. Siehe auch SPJ 1989, S. 102 f. und 120 f. Vgl. auch oben, Teil 1, 4b (Banken).