Année politique Suisse 1990 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Raumplanung
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Parlamentarische Vorstösse
In eine ähnliche Richtung wie die eben erwähnte bundesrätliche Vorlage zielte auch eine Motion von Thür (gp, AG). Bereits im vergangenen Jahr hatte er ein verstärktes Engagement des Bundes bezüglich der Raumplanung verlangt. Dem Antragsteller ging es im besonderen darum, dem Bundesrat im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes sowohl die Kompetenz wie die Verpflichtung zu geben, die landwirtschaftlichen Vorrangflächen und die ökologischen Ausgleichsflächen in ihrem Mindestmass zu umschreiben sowie das Siedlungsgebiet zu begrenzen. Gemäss dem Antrag des Bundesrates verabschiedete der Nationalrat die Motion als Postulat [12].
Ebenfalls im Jahre 1989 hatte Bodenmann (sp, VS) eine Motion eingereicht, in welcher er zur Entschärfung der Bodenpolitik drei Reformvorschläge unterbreitet hatte: Die Gemeinden sollten nur Bauland einzonen dürfen, dessen Eigentümer sie sind und dieses einer verdichteten Bauweise zuführen; einzuzonendes Bauland solle von den Gemeinden höchstens zum vierfachen landwirtschaftlichen Ertragswert erworben oder neu expropriiert werden können; den Gemeinden solle die Möglichkeit gegeben werden, Bauland, dass während zehn Jahren nicht einer verdichteten Bauweise zugeführt werde, entschädigungslos auszuzonen. In seiner Antwort hatte der Bundesrat hinsichtlich der beiden ersten Punkte seine Bedenken bezüglich deren Vereinbarkeit mit der bestehenden verfassungsrechtlichen Ordnung zum Ausdruck gebracht, hinsichtlich des dritten Punktes auf entsprechende Überlegungen bei der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes hingewiesen. Gemäss seinem Vorschlag lehnte der Nationalrat die Motion ab, überwies jedoch deren dritte Forderung als Postulat [13].
Verschoben wurde dagegen die Beratung über eine Motion von Haering Binder (sp, ZH). Danach hätte der Bund verpflichtet werden sollen, das Raumplanungsgesetz in dem Sinne zu ändern, dass inskünftig Bauentscheide im Amtsblatt hätten veröffentlicht werden müssen. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, im Rat selber erwuchs ihr jedoch seitens des Bündner SVP-Vertreters Bühler Widerstand [14] .
 
[12] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 288 f.
[13] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 635 f.
[14] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1257 f.