Année politique Suisse 1990 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Raumplanung
Eine Reorganisation des
Bundesamtes für Raumplanung (BRP) wurde vom Bundesrat beschlossen. Im Vordergrund steht dabei die Integration der Vermessungsdirektion als neue Abteilung im BRP. Zudem wird eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes bis Ende 1991 ein Konzept zu erarbeiten haben, welches die Koordination der Projekte zur Digitalisierung raumbezogener Daten und des Informationsflusses auf diesem Gebiet zum Ziel hat. Mit den beschlossenen Massnahmen reagierte der Bundesrat auf die Folgerungen der Effizienzsteigerungsstudie der Firma McKinsey sowie auf Empfehlungen der neu geschaffenen Dienststelle für Verwaltungskontrolle
[15].
Auch auf personeller Ebene vollzog sich 1990 im Bundesamt für Raumplanung ein Wechsel. Direktor
Marius Baschung, welcher dem Amt seit 18 Jahren angehört hatte; trat auf den 1. August aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurück. Abgelöst wurde er von
Hans Flückiger, seinem bisherigen Stellvertreter
[16]
.
Im Jahr 1923 hatte der Bundesrat die
amtliche Vermessung der Schweiz angeordnet. Diese soll, nach dem Willen der jetzigen Regierung, nicht nur bis zum Jahr 2000 abgeschlossen, sondern mit Hilfe der modernen technischen Mittel auch den steigenden Bedürfnissen nach genauerer, schnellerer und vermehrter Information über Grund und Boden gerecht werden. In der Vernehmlassung war die Vorlage von allen Betroffenen prinzipiell begrüsst, von einer grossen Mehrheit gar für dringlich erklärt worden. Allerdings wurde von kantonaler Seite die Forderung aufgeworfen, aus Kostengründen gewisse Schwerpunkte des Projekts vorzuziehen, zumal der Bund nicht gewillt war, für die aus der Reform der Vermessung anfallenden Mehrkosten von 215 Mio Fr. aufzukommen. In seiner Botschaft ging der Bundesrat auf diese Forderung der Kantone ein, indem er der Numerisierung bestehender Vermessungswerke mittels Digitalisierung Vorrang einräumte
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.
[16] BZ, 6.6. und 28.7.90. Vgl. die Interviews in Vat., 14.7.90; SZ, 22.8.90; SHZ, 6.12.90.
[17] BBl, 1990, III, S. 1601 ff. Vgl. auch SGT, 24.1.90 und NZZ, 15.11.90.
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