Année politique Suisse 1990 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Bodenrecht
Die Zahl der
Bewilligungen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ging
1989 auf 1334 zurück; das sind 33 weniger als im Jahr zuvor. Auch die bewilligte Gesamtfläche nahm ab: mit 169 Hektaren war sie um 26 Hektaren kleiner als 1988. Den grössten Anteil der Bewilligungen nahmen wiederum Ferienwohnungen und Wohnungen in Aparthotels ein (672 gegenüber 752). Regional zeigt sich weiterhin eine deutliche
Konzentration auf die vier grossen Fremdenverkehrskantone. Die in der Waadt (267), dem Tessin (250), dem Wallis (213)
[19] und Graubünden (118) genehmigten Gesuche machen rund zwei Drittel aller Bewilligungen aus. Auf diese Kantone entfällt denn auch die Hauptzahl der 1989 tatsächlich durchgeführten Handänderungen (950 gegenüber 871 im Vorjahr).
Die vom Bundesrat aufgrund des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstükken durch Personen im Ausland für die Jahre 1989/90 bestimmte Höchstzahl des gesamtschweizerischen
Bewilligungskontingents für Ferienwohnungen und Aparthotels von 1600 Einheiten wurde somit
zu weniger als der Hälfte ausgeschöpft. Diese Tatsache sowie der im genannten Gesetz festgeschriebene Auftrag der schrittweisen Herabsetzung der Maximalkontingente haben den Bundesrat bewogen, die Höchstgrenze für die Jahre 1991/92 auf 1420 Einheiten zu senken, wobei der Verteilschlüssel unter den Kantonen grundsätzlich beibehalten bleibt. Dem entsprechenden Entwurf des EJPD ist in der Vernehmlassung keinerlei Widerstand erwachsen
[20]
.
Grössere Schwierigkeiten brachte die Anwendung des Gesetzes (der heutigen "Lex Friedrich") durch den Kanton Graubünden. In einem
Musterprozess hatte dieser die Immobilienfirma Sud Provizel SA in Celerina, welche Liegenschaften im Engadin an italienische Staatsbürger vermittelt hatte, aufgelöst und die Liegenschaften dem Kanton zugesprochen. Dieses Vorgehen fand im Januar vor Bundesgericht seine vorläufig letzte Bestätigung. Als Reaktion darauf kam im italienischen Parlament allerdings der Ruf nach Retorsionsmassnahmen gegenüber Schweizer Bürgern oder Firmen auf. Zudem hielt Rom der Schweiz einen Staatsvertrag aus dem Jahre 1868 entgegen, in welchem zwischen beiden Ländern "gegenseitige Niederlassungsfreiheit" festgeschrieben worden war
[21]. Der Tessiner CVP-Politiker Gianfranco Cotti
nahm das wachsende Unbehagen gegenüber der wenig europafreundlichen "Lex Friedrich" auf, indem er in einem Postulat ihre
Totalrevision verlangte. In seiner schriftlichen Erklärung zeigte sich der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen. Bekämpft wurde es dagegen von Ruf (sd, BE); die Diskussion darüber wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
[22]
..
[19] Im Wallis können zur Zeit prinzipiell keine Grundstücke mehr an Ausländer verkauft werden, da die Stimmberechtigten 1987 das revidierte Ausführungsgesetz zur "Lex Friedrich" abgelehnt haben und damit keine rechtliche Grundlage besteht (NZZ, 29.7.90). Vgl. SPJ 1987, S. 279.
[20] Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 3, S. 44 ff.; NZZ, 28.7.90.
[21] BüZ, 7.11. und 15.12.90.
[22] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2434 f. Zur Diskussion um die "Lex Friedrich" vgl. BZ, 28.7.90 und SHZ, 11.10.90.
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