Année politique Suisse 1990 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Bodenrecht
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Bäuerliches Bodenrecht
Als Erstrat trat der Ständerat in der Frühjahrssession auf das 1988 vom Bundesrat vorgelegte Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht ein. Wie bereits in der Ständeratskommission war auch im Rat selber die Frage, ob das von der Kommissionsmehrheit vorgesehene und in einigen Kantonen bereits praktizierte Einsprache durch das restriktivere Bewilligungsverfahren für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstückes oder Gewerbes ersetzt werden solle, am heftigsten umstritten. Mit 20 zu 17 Stimmen wurde dieser Artikel schliesslich an die Kommission zurückgewiesen und diese beauftragt, ein Bewilligungsverfahren auszuarbeiten [23] .
Nachdem die Kommission die Bestimmungen im vorgegebenen Sinn bereinigt hatte, konnte die Vorlage in der Herbstsession zur endgültigen Beratung kommen. Hier wurde auf Antrag Zimmerlis (svp, BE), welcher bereits die Kommissionsminderheit in der Verfahrensfrage angeführt hatte, entgegen der Vorlage der Kommissionsmehrheit die Privilegierung des Selbstbewirtschafters festgeschrieben, indem die Bewilligung verweigert werden muss, wenn "der Erwerber nicht Selbstbewirtschafter ist", der Käufer nach dem Handel mehr Land hätte, als für "eine überdurchschnittlich gute Existenz einer bäuerlichen Familie" nötig ist oder das Grundstück ausserhalb des "ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs" liegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch zulässig, namentlich, wenn der Erwerb der Schaffung oder Arrondierung eines Pachtbetriebes oder einer Versuchsanstalt dient sowie zur Gewährleistung einer vernünftigen Bodenpolitik durch die öffentliche Hand. Zu verweigern ist die Bewilligung schliesslich auch, wenn ein "übersetzter Preis" vereinbart wurde, wobei über die Definition eines solchen Preises zwischen dem Ständerat und der vorberatenden Kommission des Nationalrats zur Zeit noch Uneinigkeit besteht. In dieser Form wurde das Gesetz vom Ständerat mit 24 zu 5 Stimmen verabschiedet [24] .
Ende Oktober nahm auch die Nationalratskommission die Beratungen, welche sie unterbrochen hatte, um die Entscheidung der kleinen Kammer abzuwarten, wieder auf und verabschiedete Ende Dezember eine Fassung, welche weitgehend derjenigen des Ständerats entspricht, mit der gewichtigen Ausnahme jedoch, dass das Gesetz auch auf die Nebenerwerbsbetriebe ausgedehnt werden soll [25] .
 
[23] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 238 ff. Zur gesamten Debatte vgl. Amtl. Bull. StR,1990, S. 204 ff. sowie Presse vom 22.3.90. Vgl. auch das Interview mit U. Zimmerli in Bund, 22.3.90. Siehe auch SPJ 1988, S. 163 f.
[24] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 671 ff. Zur Kommission vgl. auch NZZ, 16.8.90.
[25] NZZ, 25.10. und 27.12.90; Bund, 22.12.90.