Année politique Suisse 1991 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG — ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Asylrecht, Asylpraxis, Flüchtlinge — Droit et pratique d'asile, réfugiés
AARGAU: Ergreifung einer Standesinitiative zur Inkraftsetzung von Artikel 9 (Notrecht) des Asylgesetzes auf Veranlassung einer Motion. Vom Regierungsrat befürwortet und vom Grossen Rat angenommen (AT, 20.3., 17.5., 4.9., 5.9.; NZZ, 4.9.).
BASEL—LAND: Kredit von 17 Mio Fr. für die Erstellung dreier Durchgangsheime für Asylbewerber in Zunzgen, Füllinsdorf und Aesch. Ergreifung des Referendums durch die SD. Einreichung des Referendums mit 3132 Unterschriften. In der Volksabstimmung vom 2.6. wird die Vorlage mit 60,6% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 38,6%; Ja-Parolen von allen Parteien ausser den SD (BaZ, 30.4., 3.6.).
BERN: Gesetz zur Regelung des Asylwesens. Verpflichtung der Gemeinden, Personen, die dem Kanton zugewiesen sind, den Aufenthalt zu gestatten; Kompetenz des Regierungsrats, für die Amtsbezirke oder für die Gemeinden Aufnahmekontingente festzulegen; Erstellung der Aufnahmezentren durch Kanton und Gemeinden; Aufgabe der Gemeinden, für Bau und Betrieb der Unterkünfte zu sorgen, mit der Möglichkeit, diese Aufgabe an Private zu delegieren; Deckung der Kosten durch Bundesbeiträge, allfällige Kostenüberschreitungen deckt der Staat; Bewilligung der Baukosten vom finanzkompetenten Organ (Regierung oder Parlament) unter Ausschluss des Referendums, der Betriebskosten durch die Fürsorgedirektion. Von der Regierung vorgelegt. Von der Grossratskommission mit 9 zu 8 Stimmen an die Regierung zurückgewiesen (Bund, 10.8., 5.11.; vgl. SPJ 1990, S. 298).
LUZERN: Standesinitiative zur Asylpolitik. Beschleunigung des Asylverfahrens sowie Verstärkung der flankierenden entwicklungspolitischen Massnahmen. Von der Regierung vorgelegt. Nach dem Willen der grossrätlichen Kommission soll der Kanton in einzelnen Härtefällen beschränkt selbst handeln und entscheiden können. Vom Grossen Rat angenommen (Vat., 11.6., 5.9.; LNN, 3.9., 10.9.; NZZ, 11.9.).
NEUCHATEL: Loi neuchâteloise d'instruction de la loi fédérale sur le séjour et l'établissement des étrangers. Mis en, détention des étrangers (requérants d'asyl ou clandestins, par exemple) fortement soupçonnés de chercher à se soustraire au renvoi ou à l'expulsion dont ils font l'objet. Approuvée par le Grand Conseil (Express, 26.3.).
ZÜRICH: Standesinitiative zur Beschränkung der Zahl der Asylbewerber. Stabilisierung der Zahl der Asylbewerber auf eine Zahl, die es auch Gemeinden mit Wohnungsmangel ermöglicht, zugewiesene Asylbewerber in menschenwürdiger Form unterzubringen; Entscheidfällung über die Gewährung von Asyl nach spätestens sechs Monaten; unverzügliche Wegweisung von abgelehnten Asylbewerbern; Ausbau der aussenwirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Massnahmen einer präventiven Asylpolitik. Vom Regierungsrat beantragt. Vom Kantonsrat verabschiedet (NZZ, 11.1., 5.3., 4.10.).