Année politique Suisse 1991 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG — ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Behörden- und Verwaltungsorganisation Organisation des autorités et de l'administration
AARGAU: Neue Geschäftsordnung des Grossen Rates. Verkürzung der Redezeit, sachliche Beschränkung von persönlichen Erklärungen sowie in der Regel schriftliche Beantwortung der Interpellationen. Vom Grossen Rat einstimmig angenommen (AT, 5.6., 21.8.).
BASEL-LAND: 1) Kredit von rund 100 Mio Fr. für den Neubau des Verwaltungszentrums Gutsmatte. In der Volksabstimmung vom 8.12. mit 51,5% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 30%; Ja-Parolen von sämtlichen Parteien ausser dem LdU und der AP (BaZ, 21.11., 30.11., 4.12., 9.12.) – 2) Neues Landratsgesetz. Weitgehende Übernahme der Regelungen der bestehenden Geschäftsordnung; Verbesserung der Dokumentationsdienste und Auskunftsrechte für die Parlamentarier; Verschärfung der Bestimmungen über die Berichterstattung der Medien. Vom Regierungsrat vorgelegt (BaZ, 28.12.).
BASEL-STADT: 1) Wohnsitzpflicht der Beamten in den oberen Lohnklassen im Kanton. Ausarbeitung eines Gesetzestexts bezüglich der 1988 vom Volk angenommenen entsprechenden Initiative. Nach dem Beschluss des Regierungsrats soll dem Stimmvolk neben dem ursprünglichen Initiativtext, welcher fordert,•für Beamte der Lohnklassen 1-14 die Wohnsitzpflicht im Kanton zwingend vorzuschreiben, ein Gegenentwurf entgegengestellt werden, welcher beantragt, die Wohnsitzpflicht auf die Beamten zu beschränken, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu einem oder mehreren volksgewählten Amtsinhabern stehen oder denen gesteigerte Verantwortung zukommt. 'Vom Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt. Der Grosse Rat beschliesst, beide Varianten der Volksabstimmung vorzulegen, gibt, jedoch keine Empfehlúng darüber ab (BaZ, 19.6., 26.9.; vgl.SPJ 1988, S. 304) – 2) Offenlegung der Interessenverbindungen der Mitglieder des Grossen Rats. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 14.3.; vgl. SPI 1990, S. 292 f.) – 3) Teiländerung der Geschäftsordnung des Grossen Rats: Einführung der Ratsmotion. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 20.9.).
BERN: 1) Teilrevidiertes Dekret über die Organisation des Regierungsrates. Das Dekret regelt die durch die Annahme der Volksinitiative "Sieben statt neun Regierungsräte" nötig gewordene Zusammenfassung der bisherigen 14 Direktionen zu sieben Departementen. Von der Regierung dem Grossen Rat unterbreitet (Bund, 12.1.) - 2) Entwurf für ein kantonales Informationsgesetz. Der Erlass regelt das Verfahren zur Information über die Tätigkeit der Behörden sowie das Recht auf Information und Akteneinsicht. In die Vernehmlassung geschickt (Bund, 2.3.).
FRIBOURG: 1) Nouvel projet concernant l'augmentation des traitements des conseillers d'Etat et des juges cantonaux. Liaison des salaires des magistrats à ceux des fonctionnaires les mieux remunérés. Proposé par le Gouvernement (Lib., 11.5.) – 2) Loi sur l'organisation du Gouvernement et de l'administration cantonale. Remplacement de la loi de 1848. Mise en consultation (Lib., 22.5.) – 3) Nouveau code de procédure et de jurisdiction administrative. Approuvé par le Grand Conseil (Lib., 9.2.) – 4) Rallonge salariale pour les conseillers d'Etat et les juges cantonaux. Approuvée par le Grand Conseil (Lib., 5.6., 7.6.).
GRAUBÜNDEN: Schaffung einer Europa-Kommission für den Grossen Rat. Von der vorberatenden Kommission beantragt (BüZ, 21.9.).
LUZERN: 1) Änderung des Behördengesetzes betreffend die berufliche Vorsorge für Magistratspersonen. Vom Grossen Rat in zweiter Lesung angenommen (Vat., 29.1., 12.3.) – 2) Revision der Organisationsverordnung. Erhöhung der Zahl der Verwaltungsrichter von vier auf fünf. Vom Grossen Rat in zweiter Lesung angenommen (LNN, 18.6.).
NEUCHATEL: 1) Concept général du nouveau projet de réorganisation et de décentralisation de l'administration. Le projet conserve les grandes lignes de l'ancien projet, rejeté en votation populaire. Approuvé par le Grand Conseil (Express, 25.6.; cf. APS 1990, p. 293) – 2) Révision partielle du règlement du Grand Conseil. Propositions visant à rendre les débats plus efficaces. Approuvée par le Grand Conseil (Express, 28.3.).
NIDWALDEN: Projekt der Erstellung eines Verwaltungsgebäudes an der Engelbergstrasse. Vom Landrat angenommen und zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet. Von der Landsgemeinde am 28.4. angenommen (LNN, 10.1., 29.4.).
SANKT GALLEN: 1) Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Ausstattung von Liegenschaften an der Davidstrasse/Unterstrasse in Sankt Gallen. Vom Grossen Rat zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 22.9. mit 61,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 18,7%; Nein-Parole der SP (SGT, 7.5., 10.5., 27.8., 17.9., 18.9., 23.9.) – 2) Rückkommensantrag zum erneuerten Grossratsreglement. Anpassung der Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Grossen Rats; Entschädigungen für höchstens zwei vorberatende Fraktionssitzungen pro Session mit Ausnahmemöglichkeiten (Entscheidung durch das Präsidium); Berechtigung zum Bezug von Taggeldern und Entfernungszuschlägen für Fraktionssitzungen ausserhalb der Sessionen; erhöhtes Sitzungsgeld für zwei Sitzungen am gleichen Sessionstag. Vom Grossen Rat angenommen (SGT, 19.2.) – 3) Änderung der Verfassung: Aufteilung der Grossratsmandate auf die Bezirke nach der eidgenössischen Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes. Von der vorberatenden Kommission des Grossen Rates vorgeschlagen. Überweisung eines Nachtrags zur Kantonsverfassung an den Regierungsrat durch den Grossen Rat (SGT, 28.6., 26.11.) – 4) Kürzung des normalen sowie des Taggeldes für zwei Sitzungen um je 50 Fr. Vom Präsidium des Grossen Rates beantragt (SGT, 8.11.).
SCHAFFHAUSEN: Ausarbeitung eines Geschäftsverkehrsgesetzes für den Grossen Rat auf Veranlassung einer Motion der Staatswirtschaftlichen Kommission. Annahme des Antrags durch den Grossen Rat (SN, 13.8.).
SCHWYZ: 1) Teiländerung der Verordnung über die Organisation des Regierungsrats und der kantonalen Verwaltung: Zuteilung des Amts für Umweltschutz an das Departement des Innern sowie des Amtes für Volkswirtschaft und des Kantonalen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamtes an das Land- und Forstwirtschaftsdepartement, welches gleichzeitig zum Departement für Volkswirtschaft ausgebaut wird, wobei die Landwirtschaft ein eigenes Amt erhält. Vom Regierungsrat beschlossen (LZ, 27.11.) – 2) Ausarbeitung einer neuen Personal- und Besoldungsverordnung. Diese zweite Vorlage soll keine wesentlichen Änderungen gegenüber der ersten beinhalten. Unverändert sei es das Ziel, die Besoldung als Mittel der Führung einzusetzen, eine Salarierung nach dem Leistungsprinzip einzuführen und die Personalförderung sowie die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Verbesserungen für die Behörden und Regierungsräte werden in der Vorlage jedoch nicht mehr enthalten sein, dagegen sollen die Lehrer mit einbezogen werden. Beibehaltung der nebenamtlichen Stellung der Regierungsräte. Festsetzung des Gehalts eines Regierungsrats auf 100% desjenigen eines Chefbeamten. Anpassung der Taggelder des Kantonsrates, der kantonalen Gerichte und anderer kantonaler Kommissionen. Von der Regierung vorgelegt und vom Kantonsrat verabschiedet. Lancierung eines Referendums; Zustandekommen des Referendums (Vat., 30.3., 5.4., 15.6.; LNN, 3.4., 27.6., 13.9., 17.10; NZZ, 2.11.; vgl. SPJ 1990, S. 294) – 3) Streichung des Grundsatzes, dass die Gemeinden jeweils eigene Wahlkreise für die Kantonsratswahlen bilden, aus der Verfassung; Regelung des Verteilmodus nicht mehr auf Verfassungs-, sondern lediglich auf Gesetzesstufe. Von der vorberatenden Kommission des Kantonsrates vorgeschlagen. Vom Kantonsrat in erster und zweiter Lesung angenommen (LNN, 8.1., 25.1., 8.3.) – 4) Volksinitiative der Demokratischen Autopartei für ein "Wanderparlament". Nach der Vorstellung der Initiantin soll der Kantonsrat seine ordentlichen und ausserordentlichen Sitzungen abwechslungsweise am Hauptort sowie in einer Gemeinde in Ausserschwyz oder dem Bezirk Einsiedeln abhalten. Beschluss zur Lancierung (LNN, 30.9.).
SOLOTHURN: Totalrevision des Geschäftsreglements des Kantonsrats. Straffung der Ratsarbeit insbesondere durch Verkürzung der Redezeit und vermehrte schriftliche Beantwortung von Vorstössen sowie Neugestaltung des Kommissionsapparates durch Zusammenlegung sich thematisch entsprechender Bereiche. Vom Kantonsrat angenommen (SZ, 10.8., 11.9.).
THURGAU: Revision der Geschäftsordnung des Grossen Rats. Einführung des Mittwochs als regelmässigen Sitzungstag; Ablehnung der Offenlegung der Interessenbindungen der Ratsmitglieder; Ablehnung des Vorschlags der Kommission, den Namensaufruf als Anwesenheitskontrolle abzuschaffen und Bild- und Tonaufnahmen generell zuzulassen. Berücksichtigung des Standpunkts der Initianten in erläuternden Botschaften zU Abstimmungen über Volksinitiativen; Verpflichtung der Exekutive, einfache Anfragen von Kantonsratsmitgliedern in der Regel innerhalb von zwei Monaten schriftlich zu beantworten; Schaffung eines "Beobachterstatus" mit Antragsrecht für kleinere Fraktionen, denen damit der direkte Informationszugang in allen Spezialkommissionen gewährt wird; Erhöhung der Sitzungsgelder um 30%; Einführung von Fraktionsentschädigungen: Pauschalentschädigung von 3000 Fr. sowie 300 Fr. pro Mitglied; Entschädigung von 300 Fr. für fraktionslose Mitglieder. Vom Kantonsrat in erster und zweiter Lesung angenommen (NZZ, 24.1.; SGT, 24.1., 12.2., 8.3., 7.5.).
URI: Referendum gegen die Erhöhung der Regierungsratsgehälter. In der Volksabstimmung vom 3.3. wird die Erhöhung der Regierungsratsgehälter entgegen der Empfehlung aller Parteien mit 59,8% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 35,1% (LNN, 4.3.; vgl. SPJ 1990, S. 294).
VALAIS: Loi modifiant et complétant la loi du 6 octobre 1976 sur la procédure et la juridiction administrative. Approuvée par le Grand Conseil. Approuvée par tous les partis. Approuvée en votation populaire du 8 décembre par 85,4% des votants; participation: 18,6% (NF, 15.5., 17.5., 27.11., 3.12., 9.12.; cf. APS 1990, p. 294).
VAUD: 1) Modifications à la loi sur l'organisation du Conseil d'Etat. Réajustement des niveaux de compétence financière propre du Conseil d'Etat. Approuvées par le Grand Conseil (24 Heures, 13.11.) – 2) Décret du Conseil d'Etat "sur la révision des méthodes de travail du Grand Conseil". Augmentation du nombre des sessions de 4 à 7 de deux semaines chacune; déroulement du travail à journées pleines. Remise des rapports des présidents de commissions aux députés dix jours avant le débat. Proposé par le Gouvernement et approuvé par le Grand Conseil (24 Heures, 5.10., 14.11., 19.11.).
ZUG: Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsrats. Ausdehnung der Möglichkeit der Teilnahme Dritter an Kommissionssitzungen auf die Gerichte; Gewährung des Auskunftsund Akteneinsichtsrechts für Kommissionen, jedoch Verwehrung.dieses Rechts für einzelne Parlamentarier. Antrag der Regierung (Vat., 25.10.).
ZÜRICH: 1) Parlamentarische Initiative für eine Ergänzung des Organisationsgesetzes des Kantonsrats. Vom Kantonsrat vorläufig unterstützt (NZZ, 19.3., 20.3.) — 2) Neue Gehaltsansätze für die Mitglieder des Regierungsrats. Vom Kantonsrat genehmigt (NZZ, 5.3.) — 3) Änderung des Kantonsratsgesetzes. Regelung für die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Kanton auf Veranlassung einer im Herbst 1988 von der SP eingereichten parlamentarischen Initiative. Nach den Vorstellungen der Kantonsratskommission soll für die Einsetzung einer PUK die Zustimmung der Mehrheit des Kantonsrats nötig sein; der Kantonsrat soll dann eine PUK einsetzen können, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite in seinem Zuständigkeitsbereich der besonderen Klärung bedürfen; der Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Justizverwaltungskommission soll in Ausnahmefällen ebenfalls Zugang zu den Akten gewährleistet werden, die dem Amtsgeheimnis unterstehen (Antrag der Kommissionsmehrheit). Abschluss der Kommissionsarbeiten. Vom Kantonsrat in der Schlussabstimmung zuhanden der Volksabstimmung angenommen. In der Volksabstimmung vom 8.12. mit 76,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 28,6%; Nein-Parole der SVP (NZZ, 13.2., 23.4., 23.11., 6.12., 9.12.).