Année politique Suisse 1991 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR — EDUCATION ET CULTURE
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Schulen — Ecoles
AARGAU: 1) Dekretsentwurf über die Fünftagewoche, die Tagesschule und den Blockunterricht. Ausgelöst wurde das Versuchsprojekt durch die Volksinitiative der Aargauischen Elternvereinigung für schulische Belange, welche die Einführung der Fünftagewoche in der Schule forderte und die letztes Jahr zurückgezogen wurde, nachdem sich der Grosse Rat für entsprechende. Schulversuche ausgesprochen hatte. In die Vernehmlassung geschickt. Von der Regierung vorgelegt. Vom Grossen Rat angenommen (AT, 19.3., 25.9.; Vat., 16.8.; vgl. SPJ 1990, S. 324) -2) Umschulung von Berufsleuten zu Lehrkräften. Der Grosse Rat modifiziert das Dekret in dem Sinne, dass die Ausbildungsdauer für Interessenten, die bereits ein Lehrerpatent besitzen (z.B. Kindergärtnerinnen), von sechs auf drei Semester gekürzt wird (AT, 3.7.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Kredit für die Erweiterung der Kantonsschule in Trogen. Vom Kantonsrat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet (SGT, 19.11.).
BASEL-LAND: 1) Gemeindeinitiative hinsichtlich der Rückerstattung der Kosten für Unterhalt, Sanierung und Renovation der Sekundarschulhäuser an die Gemeinden durch den Kanton; wenn die Gemeinden diese Schulhäuser für andere Zwecke nutzen, wird die Erstattung entsprechend reduziert. Zustandekommen der Gemeindeinitiative (BaZ, 30.1., 19.2., 23.3.; vgl. SPJ 1990, S. 324) — 2) Volksinitiative der CVP zur Einführung der 5-Tage-Wocbe in der Schule. Beginn der Unterschriftensammlung (BaZ, 5.2., 26.10.).
BASEL-STADT: Unformulierte "Volksinitiative für eine regionale Schulkoordination". Die Initiative verlangt, dass die Basler Schulen in möglichst grosser Übereinstimmung mit den Schulen der Nordwestschweiz zuführen seien; die Primarschule soll mindestens fünf Jahre dauern. Für die Mittelschule sind verschiedene, aber gegenseitig durchlässige Bildungsgänge mit unterschiedlichen Zielsetzungen (Berufslehre, Diplom- und Fachschulen, Maturität) vorgesehen. Lancierung der Initiative. Einreichung der Initiative mit 6016 Unterschriften. Der Grosse Rat beschliesst, die Initiative direkt dem Volk zu unterbreiten (BaZ, 26.2., 22.3., 26.6., 14.11., 26.11., .11.12.).
BERN: 1) Beschwerde gegen den Volksentscheid für ein Schulmodell 6/3. Abweisung der Beschwerde durch das Bundesgericht (Bund, 23.9.; vgl. SPJ 1986, S. 245, 1987, S. 291, 1988, S. 311, 1989, S. 309, 1990, S. 324) — 2) Initiative gegen die Umstellung auf das Schulmodell 6/3 und für die Einführung des Schulmodells 5/4. Lancierung der Initiative; Einreichung der Initiative mit 16 300 Unterschriften. Vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen (Bund, 28.1., 4.7., 31.8., 8.11., 20.11.) — 3) Neues Volksschulgesetz. Vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Nach Ansicht der vorberatenden Kommission sollen Sekundarschulklassen den Gymnasien angegliedert werden können; gleichzeitig müssen die Lehrpläne den gymnasialen Unterricht innerhalb der Schulpflicht vorsehen; weiter soll ab dem 3. Schuljahr ein Notenzeugnis ausgestellt werden müssen; die Bereiche Umwelt und Hauswirtschaft werden wieder in den obligato rischen Unterricht aufgenommen. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 22.4., 24.5., 19.10., 9.11., 12.11., 13.11., 14.11.; vgl. SPJ 1987, S. 291, 1990, S. 324) – 4) Neues Lehreranstellungsgesetz. Das Grundgehalt für bernische Lehrkräfte soll sich in Zukunft aus einer Arbeitsplatzbewertung ergeben. Die Funktionen (zum Beispiel Schulleiter) sollen nicht mehr in Form einer Zulage oder mit Entlastungslektionen, sondern als eigenständiger Beschäftigungsteil – ausgedrückt in Prozenten – besoldet werden. Eine solche Funktion soll in der Regel höher bezahlt werden als die ordentliche Lehrerfunktion. In die Vernehmlassung geschickt (Bund, 28.8.) – 5) Verkürzung. der gesamten Ausbildungsdauer bis zur Matur um ein auf 12 Jahre. Vom Regierungsrat beantragt (Bund, 14.9.).
FRIBOURG: Nouvelle mouture d'un article de loi sur l'enseignement sécondaire supérieur. Possibilité d'enseigner à l'Ecole normale avec ou sans bac. Présentée par le Gouvernement. Approuvée par le Grand Conseil (Lib., 17.1., 7.2.).
GRAUBÜNDEN: 1) Teilrevision der Verordnung über die Besoldung der Volksschullehrer. Festsetzung der von den Lehrkräften wöchentlich zu erteilenden Lektionen und deren Dauer (30 Lektionen à 45 bis 50 Minuten), Regelung der Altersentlastung (zwei Stunden Reduktion ab dem 55. Altersjahr, drei Stunden ab dem 60.) sowie der Fortbildungsurlaube (Anspruch auf drei Monate bezahlten Urlaub nach 10-jähriger Tätigkeit an Bündner Schulen sowie unter der Bedingung des vorherigen Besuchs von Kursen auf freiwilliger Basis); nach weiteren 10 Jahren kann ein weiterer Urlaub gewährt werden. Vom Grossen Rat in Beratung gezogen (BüZ, 28.2., 11.10., 23.11., 29.11.) – 2) Totalrevision des Kindergartengesetzes. Einheitliche Regelung der Mindestbesoldung der Kindergärtnerinnen; Beiträge des Kantons von 10 bis 40% an den Kindergartenbau und die erstmalige Einrichtung von Kindergärten; Festschreibung des unentgeldlichen Besuchs von Kindergärten; verstärkte Integration behinderter Kinder in Kindergärten. In die Vernehmlassung geschickt. Von der Regierung dem Grossen Rat vorgelegt. Vom Grossen Rat in Beratung gezogen (BüZ, 30.3., 11.10., 23.11., 29.11.).
LUZERN: 1) Revision des kantonalen Erziehungsgesetzes. Nach den Vorstellungen der vorberatenden Kommission des Grossen Rates sollen die Gemeinden künftig für jeden Schüler einer Diplommittelschule einen Beitrag an die Trägerschaft der Schule leisten. Vom Grossen Rat in zweiter Lesung angenommen (Vat., 10.1.; LNN, 22.1.; vgl. SPJ 1990, S. 324) – Totalrevision des Erziehungsgesetzes. Von der Erziehungsdirektion angekündigt (LNN, 25.6.).
NEUCHATEL: Révision de la loi sur l'école enfantine. Officialisation d'une seconde année préscolaire facultative. Approuvée par le Grand Conseil. Rejetée en votation cantonale du 2 juin par 52,2% des votants; participation: 32,01%; le oui recommandé par PS, POP, Ecologie et Liberté, AdI et PSO (Express, 27.3., 5.4., 3.6.).
NIDWALDEN: 1) Revision von Schulgesetz und -verordnung. Schwerpunkte sind die Länge der obligatorischen Schulzeit, pädagogisch-therapeutische Massnahmen, heilpädagogische Früherziehung, musikalische Ausbildung, Blockzeiten/Tagesschule, Volksbibliotheken und Reorganisation des Departements. Vom Landrat in erster Lesung angenommen (LNN, 10.1., 19.12.) – 2) Gesetzliche Verankerung des bestehenden Personalbestandes an der kantonalen Mittelschule. Vom Landrat angenommen (LNN, 5.12.).
OBWALDEN: Schulgesetzinitiative von fünf Einwohnergemeinden des Kantons. Von der Regierung zur Ablehnung empfohlen (LNN, 21.9.; LZ, 27.11., 30.11.).
SANKT GALLEN: Nachtragsgesetz zum Mittelschulgesetz. Verkürzung der Maturitätslehrgänge von viereinhalb auf vier Jahre sowie weitere Reformen bei der Führungsstruktur und der Lehrermitsprache im Mittelschulbereich; Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ausserordentliche Ausbildungsgänge bei Kindergärtnerinnen. Von der Regierung vorgelegt (SGT, 19.10.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Änderung des Schulgesetzes. Befürwortung durch alle Parteien. In der Volksabstimmung vom 20.1. mit 86,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 47,6% (SN, 17.1., 21.1.; NZZ, 21.1.; vgl. SPJ 1990, S. 324) – 2) Kredit von 15,9 Mio Fr. für den Ausbau des Pestalozziheims in Schaffhausen. Die vom Grossen Rat eingesetzte Spezialkommission befürwortet den Kredit für den Ausbau des Sonderschulheims, lehnt jedoch den Kredit ,für die Erstellung eines Schutzraumes ab. Der Grosse Rat folgt den Vorstellungen der Kommission. Von allen Parteien befürwortet. In der Volksabstimmung vom 2.6. mit 72,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 68,1% (SN, 14.1., 19.2., 3.6.) – 3) Änderung des Schulgesetzes, des Schuldekrets und des Besoldungsdekrets: Harmonisierung der Besoldung der Lehrerschaft. Korrektur der prozentualen Lohnabstände zwischen den Lehrerkategorien sowie Einbau der bisher in unterschiedlicher Höhe ausgerichteten Gemeindezulagen in die kantonale Grundbesoldung. Erhöhung der Grundbesoldung für Primarlehrerschaft und Kindergärtnerinnen. Von der Regierung vorgelegt. Vom Grossen Rat angenommen. In der Volksabstimmung vom 15.12. mit 50,3% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 60,3%; Ja-Parolen von allen Parteien ausser LdU und AP (SN,.31.7., 3.10., 22.10., 7.12., 16.12.).
SCHWYZ: 1) Planungskredit von 803 000 Fr. zur Erweiterung der Kantonsschule in Pfäffikon. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 2.6. mit 62,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 30,8%(LNN, 22.1., 25.1.; Vat., 3.6.) – 2) Änderung der Volksschulverordnung. Vom Kantonsrat angenommen (LNN, 24.1.) – 3) Zusätzliche Jahreszulage von 12% für alle Lehrkräfte des Kantons. Ersatzlose Streichung der bislang von verschiedenen Schulträgern ausgerichteten Ortszulagen. Vom Grossen Rat angenommen (LNN, 28.6.).
SOLOTHURN: Entwurf zu einer Revision des Volksschulgesetzes. Ausdehnung des Geltungsbereiches des Volksschulgesetzes auf Kindergärten; Schaffung der Grundlagen für die Errichtung von Tagesschulen. Vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt. Abschluss der Vernehmlassung (SZ, 1.2., 5.12.).
TICINO: Legge sulla scuola dell'infanzia e la scuola elementare. Mezza giornata settimanale di vacanza anche per i bambini della scuola dell'infanzia, possibilità per i Comuni di affiancare alle docenti impegnate nella refezione altro personale in grado di alleggerire il loro compito, ammissione per i più piccoli a tre anni compiuti entro il 31 dicembre (altrimenti dovranno aspettare il settembre successivo); per le elementari obbligo di frequenza riconfermato a sei anni (compiuti anche qui entro il 31 dicembre), generalizzazione dei docenti speciali di educazione fisica, musicale e attività tessili, possibilità di introdurre nelle pluriclassi con tre o più livelli un "docente di appoggio" a tempo parziale accanto al titolare, parametri più ampi (da 10 a 25 allievi) per la composizione delle classi, accresciuta attenzione agli allievi provenienti da paesi di lingua e cultura diverse con l'organizzazione di corsi d'italiano e altre modalità atte a favorire una migliore integrazione. Presentazione dal consigliere di Stato (CdT, 19.1., 19.2.).
VAUD: 1) Modifications à la loi scolaire. Proposées par le Conseil d'Etat et approuvées par le Grand Conseil en première lecture (24 Heures, 24.1., 8.5.) – 2) Loi sur la formation permanente des enseignants et enseignantes. Refus d'entrer en matière par le Grand Conseil (24 Heures, 28.11.).
ZUG: 1) Totalrevision des Schulgesetzes. Von allen Parteien befürwortet. In der Volksabstimmung vom 3.3. mit 67,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 35,4% (LNN, 4.3.; vgl. SPJ. 1989, S. 310, 1990, S. 325) – Volksinitiative für die Neugestaltung der Oberstufe. Rückzug der Initiative aufgrund der Annahme einer entsprechenden Motion durch den Grossen Rat (LNN, 28.6.; vgl. SPJ 1990, S. 325) – 3) Initiative für einen prüfungsfreien Übertritt von der Primarschule an die Oberstufe. Der Kantonsrat stimmt einer sechsmonatigen Fristverlängerung zu, da mit einem Rückzug der Initiative gerechnet wird (LNN, 30.8.; vgl. SPJ 1990, S. 325) – 4) Einführung des Frühfranzösisch-Unterrichts an der Primarschule sowie Beitrag von 2,28 Mio Fr. zur Ausbildung der Lehrkräfte. Vom Kantonsrat angenommen. Ergreifung des Referendums durch die SVP. Zustandekommen und Einreichung des Referendums mit 2927 Unterschriften (LNN, 30.8., 8.10., 8.11., 30.11.; Vat., 26.10.).
ZÜRICH: 1) Änderung des Gesetzes über die Volksschule und die Vorschulstufe. Vom Parlament angenommen. Von allen' Parteien befürwortet. In der Volksabstimmung vom 2.6. mit 80,0% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 39,4% (NZZ, 15.1., 3.6.; vgl. SPJ 1990, S. 325) – 2) Reform der Oberstufe 'der Volksschule. Umgestaltung der Oberstufe der Volksschule in eine in sich gegliederte Sekundarschule. Die Einteilung in Sekundar-, Real- und Oberschule. soll aufgegeben werden. Vom Regierungsrat beschlossen (NZZ, 20.6.) – 3) Revision der Lehrerbesoldungsverordnung. Vom Kantonsrat angenommen (NZZ, 17.9.).