Année politique Suisse 1991 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR — EDUCATION ET CULTURE
BERN: Stipendiendekret. Vom Grossen Rat angenommen. (Bund, 19.2.).
LUZERN: Neues Stipendiengesetz. Vom Grossen Rat in zweiter Lesung angenommen. Einreichung des Referendums durch ein überparteiliches Frauenkomitee sowie die SD. ,Zustandekommen des Referendums mit 3088 Unterschrifen (LNN, 22.1., 18.2., 26.3., 28.3.; vgl. SPJ 1989, S. 311, 1990, S. 326).
SANKT GALLEN: Totalrevision des Stipendiengesetzes. Erteilung eines verbindlichen Auftrags an die Regierung durch den Grossen Rat (SGT, 21.2.).
SCHAFFHAUSEN: Revision des Stipendiendekrets. Vom Grossen Rat auf Vorschlag der Regierung angenommen (SN, 5.4., 25.6.).
SOLOTHURN: Änderung des Stipendiengesetzes. Das 10. Schuljahr, aber auch andere Vorbildungen, die zum Erreichen eines Berufsziels nicht explizit vorgeschrieben sind, sollen künftig stipendienberechtigt sein. Vom Kantonsrat angenommen (SZ, 4.9.).
THURGAU: Revision der Stipendienverordnung. Vom Regierungsrat beschlossen (SGT, 29.10.).
ZUG: Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge. Zuhanden der zweiten Lesung wird von Mitgliedern der SP und der Alternativen ein Änderungsantrag eingereicht. Danach soll die Altersgrenze für Ausbildungsbeiträge von 40 auf 50 Jahre erhöht werden. Vom Kantonsrat in zweiter Lesung angenommen (LNN, 1.3., 24.5.; Vat., 11.5.; vgl. SPJ 1990, S. 326).
Copyright 2014 by Année politique suisse
Dieser Text wurde ab Papier eingescannt und kann daher Fehler enthalten.