Année politique Suisse 1991 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR — EDUCATION ET CULTURE
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Film — Cinéma
BASEL-STADT: Änderung des Gesetzes über die Vorführung von Filmen. Änderung des Projekts durch die Regierung. Die neue Vorlage setzt das Mindestalter für den selbständigen Kinobesuch von 16 auf 14 Jahre herab und legt die täglichen Öffnungszeiten auf spätestens 24 Uhr fest. Filmvorführungen sind künftig an jedem Tag möglich, hohe Feiertage werden den übrigen Ruhetagen gleichgestellt. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 18.6., 26.9.; vgl. SPJ 1989, S. 312, 1990, S. 327).