Année politique Suisse 1991 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Statistik
Mit einiger Verspätung – die Vernehmlassung hatte bereits 1984 stattgefunden – stellte der Bundesrat Ende Oktober den Entwurf für ein Bundesstatistikgesetz vor. Formal soll dieses das aus dem Jahre 1870 stammende Bundesgesetz über statistische Aufnahmen ablösen und zudem die seither in elf verschiedenen Gesetzen verankerten Bestimmungen über statistische Erhebungen in einem einzigen Erlass konzentrieren. Inhaltlich soll das im alten Gesetz festgehaltene restriktive Konzept, welches die Statistik als Hilfsmittel bei der Kontrolle des Vollzugs von staatlichen Massnahmen definiert, überwunden werden. Das neue Gesetz will eine – in der Praxis zum Teil bereits realisierte – Konzeption der amtlichen Statistik verankern, welche dieser die Funktion einer öffentlich zugänglichen Informationsinfrastruktur über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zuweist. Das neue Gesetz soll einerseits einheitliche Grundlagen für die Anordnung einer Auskunftspflicht festlegen und andererseits die Bestimmungen über den bei statistischen Erhebungen zu beachtenden Datenschutz verankern. Mit den neuen Bestimmungen sollen zudem die Regeln der Zusammenarbeit mit den Kantonen und mit internationalen Gremien geregelt werden [25].
 
[25] BBl, 1991, I, S. 373 ff. Vgl. SPJ 1984, S. 65. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Nabholz (fdp, ZH), worin er den Tatbestand der im internationalen Vergleich ungenügenden Datenlage v.a. im Wirtschaftsbereich bestätigte (Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2034 f.).