Année politique Suisse 1991 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Parlament
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Transparenz
Mit relativ knappem Mehr lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Jeanprêtre (sp, VD) für vermehrte Transparenz in bezug auf die Einkommensverhältnisse der Ratsmitglieder ab. Die Initiantin hatte verlangt, dass die Abgeordneten nicht nur ihre beruflichen Aktivitäten und Mandate deklarieren sollen, sondern auch die daraus erzielten Einkünfte [35].
Das Büro des Nationalrates unterbreitete dem Plenum seinen Vorschlag für die Realisierung der 1987 überwiesenen Motion der SP-Fraktion für die Installierung eines elektronischen Abstimmungssystems. Sie schlug darin eine auf 1,6 Mio Fr. budgetierte Anlage vor, welche grösstmögliche Flexibilität ermöglicht. Die von der Kommission formulierten Anwendungsregeln sehen vor, dass das individuelle Stimmverhalten nur dann gespeichert und transparent gemacht werden soll, wenn dies von 30 Ratsmitgliedern verlangt wird (analog zur heutigen Namensabstimmung). In allen anderen Fällen würde die Anlage vom Präsidenten zwar eingesetzt werden können, aber nur als reine Zählmaschine funktionieren. Der Vorlage erwuchs sowohl wegen der budgetierten Kosten als auch wegen der restriktiven Vorschriften über den vorgesehenen Einsatz Opposition. Zwei Rückweisungsanträge von Blocher (svp, ZH) wegen der Kosten und von Leuenberger (sp, SO) wegen der Einsatzmöglichkeiten fanden knappe Zustimmung [36].
 
[35] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1290 ff. Vgl. SPJ 1989, S. 33.
[36] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 183 ff. Blocher unterstützte den Antrag Leuenberger ebenfalls. Vgl. SPJ 1990, S. 29.