Année politique Suisse 1991 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Parlament
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Bei der Behandlung des Vorgehens bei der politischen Planung stellte sich der Ständerat bezüglich der Beratung der Richtlinien des Bundesrates zur Legislaturplanung gegen die Entscheide des Nationalrats. Er lehnte es ab, die Legislaturplanung durch die Fraktionen anstelle einer Kommission vorberaten zu lassen und die Richtlinienmotionen durch Planungserklärungen der Fraktionen zu ersetzen. Die Volkskammer fügte sich in der Differenzbereinigung diesem Verdikt. Da sie sich von der Vorberatung durch die Fraktionen aber eine Straffung der Plenumsdebatte verspricht, verankerte sie in ihrem eigenen Ratsreglement die Bestimmung, dass die Fraktionen die Richtlinien vorberaten und ihre Stellungnahmen der Kommission mitteilen [37].
Der Nationalrat überwies eine parlamentarische Initiative Ruf (sd, BE), welche fordert, dass für die Behandlung von parlamentarischen Initiativen — ähnlich wie bei den Volksinitiativen — eine zeitliche Gesamtfrist und ein verbindlicher Zeitplan für die einzelnen Phasen der Bearbeitung festzulegen sind [38].
 
[37] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 426 f.; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1616 f. Vgl. SPJ 1990, S. 42.
[38] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 180 ff.