Année politique Suisse 1991 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
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Wahlen
Der Nationalrat überwies eine parlamentarische Initiative Iten (cvp, NW), welche verlangte, dass bei Nationalratswahlen in allen Kantonen, also auch in denjenigen, wo nur ein einziger Sitz zu vergeben ist, stille Wahlen durchgeführt werden können, als Motion. Da der Vorstoss auch im Ständerat Zustimmung fand, ist der Bundesrat beauftragt, diese Neuerung in die anstehende Revision des Gesetzes über die politischen Rechte aufzunehmen. Zu diesem Revisionsvorhaben gab der Bundesrat bekannt, dass die vor einem Jahr unterbrochenen Vorarbeiten wieder aufgenommen worden seien. Er hat die Bundeskanzlei beauftragt, auch die Konsequenzen aus einem allfälligen EWR-Beitritt in die Überlegungen einzubeziehen [63].
Ebenfalls in eine Motion umgewandelt wurde eine parlamentarische Initiative Ruf (sd, BE), welche forderte, dass vom Bundesrat gewählte Beamte nicht nur für den Nationalrat, sondern auch für den Ständerat nicht wählbar sind. Der Initiant und die ihn unterstützende Kommission hatten das Anliegen mit dem Gebot der strikten Einhaltung des Prinzips der Gewaltenteilung begründet. Der Ständerat hingegen lehnte diese Motion mit dem Argument ab, dass die Kantone auch weiterhin autonom über die Wählbarkeitsvorschriften für ihre Ständeräte entscheiden sollen [64].
 
[63] Stille Wahlen: Amtl. Bull. NR, 1991, S. 551 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 1097. Gesetz über die politischen Rechte: Gesch.ber. 1991, Teil 2, S. 8 f.; SPJ 1990, S. 46.
[64] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 713 ff.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 685. In der Legislatur 1987-91 sassen mit Piller (sp, FR) und Jagmetti (fdp, ZH) zwei vom BR gewählte Beamte im StR.