Année politique Suisse 1991 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit
 
Börse
Die im Vorjahr vom Nationalrat verabschiedete Motion für ein schweizerisches Börsengesetz, das auch Regelungen zur Verhinderung unerwünschter Unternehmensaufkäufe enthalten soll, fand, gegen die föderalistisch motivierte Opposition des Zürcher Freisinnigen Jagmetti, auch im Ständerat Zustimmung [27].
Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission für ein Börsengesetz hatte ihren Entwurf bereits im Vorjahr vorlegen können. Nachdem sie auf Wunsch des EFD auch noch eine Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen und die in der oben erwähnten Motion gewünschte Regelung für öffentliche Ubernahmeangebote in den Text aufgenommen hatte, eröffnete das Finanzdepartement im Juni die Vernehmlassung [28]. Diese ergab mehrheitlich positive Reaktionen. Sowohl der Grundsatz einer bundesstaatlichen Regelung wie auch die liberale Ausgestaltung des als Rahmengesetz konzipierten Expertenentwurfs fanden weitgehend Zustimmung. Die Nationalbank wünschte allerdings, wie auch die Bankiers und die Börsenbetreiber, ein separates Gesetz für die Bestimmungen über Unternehmensaufkäufe. Grundsätzliche Kritik ertönte nur von der Regierung des Kantons Zürich, welche sich — im Gegensatz zur Zürcher Börse — für die Beibehaltung der bisherigen föderalistischen Lösung einsetzte [29].
 
[27] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 77 f. Vgl. auch SPJ 1990, S. 111.
[28] Presse vom 4.6.91; NZZ, 8.6. und 13.9.91. Zum Entwurf siehe SPJ 1990, S. 110 f. Vgl. auch SHZ, 4.10.91; NZZ, 8.10., 8.11. sowie 10.12.91.
[29] NZZ, 7.9. (Zürcher Regierung) und 14.9.91 (Börse); TA, 19.9.91 (Bankiers); SNB, Jahresbericht, 84/1991, S. 50 f. Vgl. auch Lit. Hermann (ökonomische Kritik an einer zentralen Regelung).