Année politique Suisse 1991 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
Bundesfinanzordnung
Das wichtigste finanzpolitische Ereignis im Berichtsjahr war zweifellos die
Volksabstimmung vom 2. Juni über die neue Bundesfinanzordnung. Seit der Einführung der sogenannten Wehrsteuer – zwecks Finanzierung des Aktivdienstes – im Jahre 1941 und der Warenumsatzsteuer (WUSt) unter dem Vollmachtenregime des Bundesrates war es dem Parlament nicht gelungen, eine neue Bundesfinanzordnung definitiv in der Verfassung zu verankern. Das gegenwärtig gültige Steuermodell der WUSt und der direkten Bundessteuer ist in einem Bundesbeschluss bis 1994 befristet. Zwei Versuche, ein Mehrwertsteuermodell, wie es heute in allen EG-Mitgliedstaaten (allerdings mit sehr unterschiedlichen Steuersätzen) existiert, einzuführen, waren in den Jahren 1977 und 1979 in der Volksabstimmung gescheitert. Nach sieben Jahren Beratungen in den eidgenössischen Räten hatten sich die Bundesratsparteien in der Herbstsession 1990 auf ein Kompromisspaket geeinigt, welches in einem Verfassungsartikel ein neues Mehrwertsteuermodell vorsah, gleichzeitig aber noch ein revidiertes Bundesgesetz über die Stempelabgaben sowie ein modifiziertes Bundesgesetz über die direkten Steuern mit einem Proportionaltarif für die Besteuerung von juristischen Personen umfasste. Doch schon bald nachdem das Parlament die komplexe Vorlage verabschiedet hatte, wurde klar, dass Parteien und Verbände nicht geschlossen hinter diesem Kompromisspaket standen
[1].
Die Regierungsparteien als eigentliche Schöpfer der Vorlage konnten sich während der Kampagne nur zaghaft hinter ihr eigenes Kind stellen, da der
Riss zwischen Befürwortern und Gegnern quer durch ihre Parteien verlief. Einzig bei der SP fand sich von Anfang an eine deutliche Mehrheit, wobei allerdings Gewerkschaftsvertreter ktitisierten, dass der soziale Ausgleich im vorliegenden Steuerpaket nicht mehr genügend garantiert sei. Auch die drei bürgerlichen Bundesratsparteien befürworteten schliesslich das Finanzpaket. Bei der FDP gab aber ein Drittel der Kantonalsektionen die Nein-Parole aus. Bei der SVP stellten sich unter anderem die beiden grössten Kantonalsektionen, jene der Kantone Zürich und Bern, in Widerspruch zu den befürwortenden Parolen ihrer Zentralorgane. Von den kleineren Parteien bekämpfte die LP die Vorlage von Anfang an, ebenso die SD und die AP, während der LdU und die EVP sie unterstützten. Aber auch das links-grüne Lager – die GPS, die noch bestehenden Gruppierungen des Grünen Bündnisses und die PdA – bekämpfte das Paket; es beurteilte den Ausbau der indirekten Steuern als unsozial und kritisierte auch den Mangel an umweltgerechten Steuerungsinstrumenten
[2].
Ende März wurde in Bern ein "schweizerisches
Aktionskomitee gegen das neue Steuerpaket" gegründet, dem
über 40 eidgenössische Parlamentarier aus allen bürgerlichen Parteien angehörten. Dessen Mitglieder bemängelten vor allem, dass das Steuerpaket weder ertragsneutral noch europatauglich sei ; im übrigen bedauerten sie, dass keine Steuersenkungen in Aussicht gestellt wurden und das Parlament im Gegenteil die Befristung der direkten Bundessteuern aufgehoben habe
[3]. Wenig später entstand ein überparteiliches Aktionskomitee für die Unterstützung der Finanzreform, welchem 85 vor allem aus dem bürgerlichen Lager stammende Parlamentarier angehörten
[4].
Ausschlaggebend im gesamten Meinungsbildungsprozess waren jedoch eher die
Verbände. Nachdem sich der Gewerbeverband, der Schweizer Wirteverband, der Verband freier Berufe, die Vereinigung privater Lebensversicherer sowie das Redressement national vehement gegen die Finanzvorlage gestellt hatten, löste das
Nein des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (SHIV) Verblüffen bei Parteien und Öffentlichkeit aus, weil dieser mächtigste Industrieverband ursprünglich eine massgebliche Rolle in der Forderung nach einer Umgestaltung der Warenumsatz- in eine Mehrwertsteuer gespielt hatte. Unisono bemängelten diese Interessenverbände, dass die direkte Bundessteuer nicht eliminiert oder wesentlich zurückgestutzt wurde und dazu noch unbefristet in der Verfassung verankert sei; sie befürchteten auch eine Erhöhung der Staats- und Fiskalquote. Kurz vor der Abstimmung empfahl auch der Coiffeurmeisterverband, dessen Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterstellt worden wären, die Vorlage zur Ablehnung. Im Falle der Ablehnung durch die Vereinigung schweizerischer Lebensversicherer spielten ebenfalls Partikulärinteressen mit, weil die Vorlage eine Besteuerung der Prämien von Lebensversicherungen vorsah
[5].
Der Bauernverband, der Schweizerische Tourismusverband, die Schweizerische Bankiervereinigung – welche vor allem am Abbau der Stempelsteuer interessiert war – und die Gewerkschaften unterstützten das Paket. Bei den industriellen Branchenverbänden herrschte während langer Zeit eine gewisse Konfusion; der Verband Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) und die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrie gaben schlussendlich die Ja-Parole heraus, während die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) sich zu keiner Parole entschliessen konnte. Kurz vor der Abstimmung einigte sich auch die kantonale Finanzdirektorenkonferenz darauf, die Vorlage zu unterstützen
[6].
Vor der Abstimmung stand gesamthaft
eine breit organisierte Front von Gegnern einer eher unentschlossenen und wenig überzeugenden Gruppe von Befürwortern gegenüber. Im übrigen fand während der gesamten Kampagne ein Zahlenkrieg zwischen Gegnern und Befürwortern statt, in welchem die von Bundesrat Stich vorgerechnete Ertragsneutralität der gesamten Vorlage durch die Gegner in Zweifel gezogen wurde. So kam es, dass Stich vor der Abstimmung gegen die Falschinformationen der gegnerischen Komitees und des Gewerbeverbandes intervenieren musste, indem er klar stellte, unter welchen Bedingungen er die Ertragsneutralität berechnet hatte. Er erklärte, einerseits würden durch den – befristet auf fünf Jahre – verminderten MWSt-Satz von 4% beim Gastgewerbe über 300 Mio Fr. wegfallen; andererseits dürfe noch nicht von einem um 1,3% erhöhten MWSt-Satz (zugunsten der AHV) ausgegangen werden, da eine derartige Erhöhung referendumspflichtig sein werde. Bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern lösten die Scharmützel zwischen Ggegnern und Befürwortern eher Verunsicherung aus
[7].
Bundesbeschluss Neuordnung der Bundesfinanzen. Abstimmung vom 2. Juni 1991
Beteiligung: 33,3%
Nein: 790 948 (54,3%)/18 5/2 Stände
Ja: 664 304 (45,7%) / 2 1/2 Stände
Parolen :
Nein: LP, GP, GB, AP, SD, PdA; SGV, SHIV, Redressement national, Wirteverband, Arbeitgeberverband.
Ja: FDP (8*), SP, CVP (1*), SVP (4*), LdU, EVP, EDU; SGB, CNG, VSA, LFSA; SBV, Bankiervereinigung, VSM, Finanzdirektorenkonferenz.
Stimmfreigabe: Hotelierverein, SGCI
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die neue Finanzvorlage wurde am 2. Juni
mit 54,3% Nein-Stimmen sowie von 18 Kantonen und fünf Halbkantonen abgelehnt. Damit scheiterte zum dritten Mal innert vierzehn Jahren die Einführung eines Mehrwertsteuermodells in der Volksabstimmung. Nur die Kantone Baselstadt und Zürich nahmen die Vorlage mit 55,8% resp. 55,1% klar an, Graubünden nur ganz knapp mit 50,1%. Es erstaunte nicht, dass die Wirtschaftskantone Zürich und Baselstadt das Paket annahmen, hatten sich doch der Finanzsektor und ein guter Teil der Exportwirtschaft für die Abschaffung der Taxe occulte und die Lockerung der Stempelabgaben stark gemacht. Graubünden war schon 1977 der einzige Stand, welcher die Mehrwertsteuervorlage angenommen hatte. Im Vergleich zu den zwei früheren Mehrwertsteuervorlagen sank die Stimmbeteiligung von 50% im Jahre 1977 auf 33,3% im Berichtsjahr
[8].
Gemäss der gegnerischen Argumentation ist die
dritte MWSt-Vorlage nicht wie in den ersten beiden Anläufen wegen des Systemwechsels als solchem sondern wegen der Verknüpfung mit weiteren steuerpolitisch umstrittenen Gegenständen gescheitert. Nationalrat Paul Eisenring (cvp, ZH) interpretierte das Ergebnis in ähnlicher Richtung: Laut seinen Ausführungen sind Vorlagen in Form von "Paketen" bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht mehrheitsfähig. Laut der VOX-Analyse gestaltete sich die Mobilisierung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen ungünstig, da es für die Mehrheit sehr schwierig war, sich eine eigene Meinung zur Neuordnung der Bundesfinanzen und deren Auswirkungen auf die eigene Person zu bilden. Unter den Nein-Sagern waren Personen mit geringem Bildungsgrad, mit wenig Vertrauen in die Regierung und ohne Parteibindung übervertreten. Wichtigste Erkenntnis der Umfrage war jedoch, dass sich die Gegner der Vorlage eher gegen Steuern im allgemeinen wandten und nicht das Prinzip der Mehrwertsteuer als solches ablehnten: 23% der Nein-Stimmenden wollten einfach in diffuser Weise Widerstand gegen Steuern allgemein leisten, 20% wandten sich gegen eine Mehrbelastung der Konsumenten, 7% lehnten Mehreinnahmen des Bundes ab und nur 6% waren explizit gegen eine Mehrwertsteuer
[9].
Unter den Befürwortern der Vorlage war gemäss der VOX-Analyse das Argument der Annäherung an das Steuersystem der EG für 44% als zweiter Schwerpunkt neben der generellen Zustimmung zur Vorlage auszumachen. Die Westschweiz, welche im allgemeinen eher als europafreundlich gilt, lehnte die Vorlage deutlicher ab als die Deutschschweiz; die Kantone Wallis und Genf waren mit 76,2% resp. 74,3% ablehnenden Stimmen die stärksten Gegner. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass in der Westschweiz das staatspolitische, föderalistische Argument für die Ablehnung eine wichtige Rolle spielte: Der Verzicht auf eine von vielen Föderalisten geforderte "saubere" Trennung zwischen den direkten, den Kantonen vorzubehaltenden Steuern und den indirekten Steuern, welche eher für den Bund bestimmt sind, hat z.B. die Waadtländer und Neuenburger Kantonalsektionen der FDP eine ablehnende Parole fassen lassen. Im übrigen hat die LP, welche den Steuerkompromiss von Anfang an bekämpft hatte, in der Romandie ihre Stammlande
[10].
Die Regierungsparteien begründeten den erneuten Fehlschlag hauptsächlich mit der Komplexität der Vorlage und der massiven, irreführenden Kampagne der Gegner. Bundesrat Stich ging soweit, aufgrund des Abstimmungsergebnisses die Handlungsfähigkeit unserer direkten Demokratie in Frage zu stellen und lancierte die Idee, künftig die Bedingung von mindestens 50% Beteiligung für die Gültigkeit einer Volksabstimmung aufzustellen. Andere Kritiker warfen den Regierungsparteien und insbesondere Bundesrat Stich vor, die Vorlage mit zu wenig Überzeugung und viel zu spät vor dem Volk verteidigt zu haben
[11].
Kurz nach der Verwerfung der Vorlage kündigte Bundesrat Stich die
Ausarbeitung eines neuen Entwurfs an, der eine Änderung der bestehenden Warenumsatzsteuer sowie Entlastungen bei der Stempelsteuer auf Finanzgeschäften enthalten sollte,
jedoch keine Ausmerzung der Taxe occulte vorsah. Wirtschaftsnahe Kreise äusserten jedoch die Hoffnung, möglichst rasch die. wettbewerbsverzerrende Taxe occulte zu eliminieren. Die CVP reichte eine Motion zu einer Neuordnung der Bundesfinanzen ein, in welcher die Abschaffung der Taxe occulte, eine Neuorientierung der indirekten Steuern, die Anpassung der direkten Bundessteuern und ein Gesamtkonzept für Lenkungsabgaben verlangt wurde. Eine zweite, in dieselbe Richtung zielende Motion, wurde von Nationalrat Jaeger (Idu, SG) eingereicht. Gegen Ende des Berichtsjahres stellte Bundesrat Stich ein neues Modell vor; dieses sieht in einer ersten Phase vor, die Hauptelemente der geltenden Einnahmenordnung, die Warenumsatzsteuer und die direkte Bundessteuer, welche zusammen über 50% der Bundeseinnahmen erbringen, nach 1994 unbefristet in die Verfassung aufzunehmen. Die umstrittenen Punkte wie die Besteuerung von Dienstleistungen und die Eliminierung der Taxe occulte sollten erst in einer zweiten Etappe konkretisiert werden
[12].
[1] Siehe SPJ 1989, S. 118 ff. und 1990, S. 127 f.
[2] SP, SVP und AP: Presse vom 23.4.91. FDP: Presse 29.4.91; CVP, GP, LdU, EVP, PdA: Presse vom 6.5.91. Für die Argumente der Grünen siehe auch JdG, 14.5.91; TA, 15.5.91; WoZ, 17.5.91.
[5] Allgemeines: wf, Dok., 8.4.91; L'Hebdo, 30.5.91. Parolenspiegel in NZZ, 29.5.91. SGV: BZ, 20.4.91; Politik und Wirtschaft, 1991, Nr. 5, S. 35 ff. Vorort: Presse vom 27.3.91; Bund, 6.4.91; wf, Dok., 8.4.91; Bilanz, 1991, Nr. 5, S. 21 ff. und Nr. 7, S. 31 ff. Coiffeurgewerbe: Vat., 28.5.91.
[6] Bauernverband: NZZ, 16.4.91. Banken: Presse vom 3.5.91. Finanzdirektoren: NZZ, 30.5.91.
[7] SGT, 25.5.91; TW, 27.5. und 30.5.91. Vgl. auch Presse vom Mai.
[8] BBl, 1991, III, S. 1301; Presse vom 3.6.91.
[9] SHZ, 6.6.91 (Eisenring); VOX, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 2. Juni 1991, Zürich 1991.
[10] VOX, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 2. Juni 1991, Zürich 1991. Vgl. auch L'Hebdo, 6.6.91.
[11] Ww, 6.6.91; BaZ, 7.6.91; L'Hebdo, 13.6.91; DP, 1044, 20.6.91.
[12] SGT, 3.6.91 (Stich); wf, AD, 29.4. und 3.6.91 (Forderungen der Wirtschaft); Verhandl. B.vers., 1991, V, S. 57 und 103 (Motionen CVP und Jaeger); Presse vom 20.12.91 (neues Projekt von Stich).
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