Année politique Suisse 1991 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Raumplanung
print
Administrative Massnahmen
Dem Antrag des Bundesrats, die aus der Reform der amtlichen Vermessung der Schweiz herrührenden Mehrkosten allein den Kantonen zu belasten, konnten sich weder die Kommissionen beider Räte, noch die Ständekammer, welche die Vorlage im Sommer behandelte, anschliessen. Einstimmig beschloss sie eine Entlastung der Kantone um gut 150 Mio Fr. Dagegen beantragt die zuständige Nationalratskommission dem Plenum eine grössere Beteiligung zumindest der finanzstarken Kantone [7].
Im Mai konnten in einer Halbzeitbilanz erste befriedigende Ergebnisse des gesamtschweizerischen Pilotprojektes "Reform der amtlichen Vermessung — RAV NW-Subito", welches seit Oktober 1989 in Nidwalden durchgeführt wird, vorgestellt werden. Das Projekt erstrebt über eine Neugestaltung der Rechtsgrundlagen der amtlichen Vermessung die digitale Aufarbeitung und Speicherung aller vermessungstechnisch relevanten Daten [8].
Schliesslich beschloss die Landesregierung noch eine Totalrevision der Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerks und der Pläne der Grundbuchvermessung. Damit wurde deren Benutzung für den privaten Eigengebrauch in Anlehnung an das Urheberrechtsgesetz freigegeben [9].
 
[7] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 590 ff. NR-Kom.: NZZ, 11.9.91; LZ, 27.11.91; vgl. SPJ 1990, S. 175.
[8] Vat., 24.4.91; LNN, 25.4.91. Vgl. auch SGT, 26.11.91.
[9] NZZ, 8.11. und 15.11.91.