Année politique Suisse 1991 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen / Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)
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Konjunkturelle Anpassungen
Aus Gründen des administrativen Aufwandes werden die Renten der AHV/IV und der Unfallversicherung nur alle zwei Jahre der Teuerung angepasst, es sei denn, die Inflation überschreite im Zwischenjahr eine bestimmte Schwelle. Bei der 9. AHV-Revision war diese auf 8% festgesetzt worden. Im Vorjahr jedoch waren Bundesrat und Parlament – angeregt durch eine Intervention des SGB – übereinstimmend zur Ansicht gelangt, diese Schwelle sei zu hoch, weshalb sie auf den 1.1.1991 einen ausserordentlichen Teuerungsausgleich beschlossen hatten. Noch vor Ende 1990 hatte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft für eine Revision von Art. 33ter Absatz 4 des AHVGesetzes und von Art. 34 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes zugeleitet. Nach Auffassung des Bundesrates sollte für diese beiden Versicherungen inskünftig eine jährliche Anpassung möglich sein, sobald die Teuerung die Schwelle von 4% überschreitet. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission, welche von der SP, den Grünen und der LdU/EVP-Fraktion unterstützt wurde, beantragte eine Senkung auf 3%, konnte sich im Rat aber nicht durchsetzen. Im Ständerat wurde der bundesrätliche Vorschlag diskussionslos und einstimmig angenommen. Keine Chance hatte in beiden Räten eine Standesinitiative des Kantons Baselstadt, welche den Übergang zum jährlichen Teuerungsausgleich verlangte [17].
 
[17] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1530 ff., 1540 und 2529 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 1035 ff. und 1103. Siehe auch SPJ 1990, S. 2211 f. Der für 1991 gewährte Teuerungsausgleich betrug 6,25% und wurde in zwei Raten im April und August ausbezahlt (NZZ, 12.1.91; Presse vom 28.2.91). Auf den 1.1.92 erhöhte der BR die Renten um 12,5% (Presse vom 22.8.91).