Année politique Suisse 1991 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Invalidenversicherung
Nach Bereinigung geringfügiger Differenzen verabschiedeten beide Räte das revidierte Bundesgesetz über die Invalidenversicherung. Hauptpunkte der Gesetzesänderung, die zum zweiten Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gehört, ist die Schaffung kantonaler IV-Stellen und der Verzicht auf eine eigene IV-Stelle für das Bundespersonal [18].
Eine Motion Borel (sp, NE) verlangte vom Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, wonach die durch Geburtsgebrechen verursachten Kosten für Arzt, Heilmittel und Pflege nicht nur bis zum Alter von 20 Jahren, wie dies heute der Fall ist, sondern ohne zeitliche Begrenzung von der IV übernommen werden. Auf Antrag des Bundesrates, der eine Totalrevision des Invalidenversicherungsgesetzes für die übernächste Legislatur in Aussicht stellte, wurde die Motion nur als Postulat überwiesen [19].
Im Anschluss an die Behandlung einer Petition der Schweizerischen Paraplegikervereinigung zur Verbesserung der Stellung der Behinderten verabschiedete der Nationalrat eine Motion seiner Petitionsund Gewährleistungskommission für die Einführung einer Integritätsentschädigung in der IV auf Antrag des Bundesrates nur in der Postulatsform [20].
Der Ständerat überwies ein Postulat Miville (sp, BS), welches die Regierung einlädt zu prüfen, wie die Betriebsbeiträge der Invalidenversicherung an anerkannte Institutionen für Behinderte differenzierter ausgerichtet werden könnten [21].
 
[18] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 61 ff., 289 und 331; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 546 f. und 813; BBl, 1991, I, S. 1337 ff.
[19] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1966.
[20] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1957 f.
[21] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 560 ff.