Année politique Suisse 1991 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen / Berufliche Vorsorge
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Anlagepolitik der Pensionskassen
Die sehr konservativen Anlagepolitik der Gelder der 2. Säule, deren Bilanzsumme auf über 200 Mia Fr. angestiegen ist, steht immer mehr unter Beschuss. Seit 1987 hat sich zwar der Anteil der traditionellen Anlageformen (Obligationen, Liegenschaften, Hypotheken, Guthaben beim Arbeitgeber) verringert, liegt mit rund 75% aber immer noch sehr hoch. Damit erreichen die Pensionskassen mit ihren Anlagen nur 1,7% Realzins, während vergleichbare Institutionen etwa in England oder Japan Verzinsungen von 3 bis 4% ausweisen. Da die Pensionskassengelder aber mindestens zum selben Prozentsatz verzinst werden müssten, wie die Nominallöhne ansteigen, um später Engpässe bei der Ausrichtung der Leistungen zu vermeiden, wurden verschiedene andere Anlageformen geprüft, wie etwa die Beteiligung an zukunftsträchtigen, nicht börsenkotierten mittelgrossen Unternehmen. Auch wurde der Bundesrat aufgefordert, die Anlagevorschriften für Pensionskassen flexibler zu gestalten [32].
Für die Anlagen der Pensionskassen im Immobiliensektor – insbesondere die Botschaft des Bundesrates über die Verwendung von Pensionskassengeldern zum Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums – siehe oben, Teil I, 6c (Wohnungsbau).
 
[32] Bund und JdG, 23.1.91; TA und SHZ, 24.1.91; NZZ, 26.3., 11.4., 14.5., 27.4., 27.7. und 23.8.91; Suisse, 20.11.91; Bund und NQ, 21.1 1.91.