Eine vorerst mit 2 Mio Fr. dotierte privatrechtliche
Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" soll die Situation der Jenischen in der Schweiz verbessern und das kulturelle Selbstverständnis dieser Minderheit wahren. Die Nationalratskommission für soziale Sicherheit ergriff einstimmig eine entsprechende parlamentarische Initiative und arbeitete in der Folge das dafür notwendige Bundesgesetz aus. In ihren Erläuterungen wies die Kommission ausdrücklich darauf hin, dass die Stiftung die Gegenwarts- und Zukunftsprobleme der Fahrenden anpacken will und es keinesfalls um eine Vergangenheitsbewältigung geht, also kein Zusammenhang bestehen soll mit dem Wiedergutmachungsfonds für die Aktivitäten des Hilfswerks "Kinder der Landstrasse". Zweck der Stiftung wird es namentlich sein, für die fahrende Bevölkerung Stand- und Durchgangsplätze zu suchen und zu verwalten. Gleichzeitig soll in den Bereichen der Schulbildung und der Gewerbepatente die interkantonale und -kommunale Zusammenarbeit gefördert werden. Dem elfköpfigen Stiftungsrat sollen fünf Vertreter der Jenischen und je zwei Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden angehören. Der Bundesrat begrüsste in seiner Stellungnahme die Initiative, da die rund 5000 in der Schweiz lebenden Fahrenden noch immer stark von der unterschiedlichen rechtlichen Behandlung durch die Kantone betroffen seien. Er verwies aber auch darauf, dass das EDI bereits die Dachorganisation der Fahrenden, die Radgenossenschaft, mit jährlich 250 000 Fr. unterstützt
[40].
[40] BBl, 1991, IV, S. 463 ff.; NZZ, 26.4. und 13.11.91; SPJ 1990, S. 240.