Année politique Suisse 1991 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Behinderte
Beide Räte folgten der jeweils einstimmig gefassten Empfehlung ihrer vorberatenden Kommissionen und nahmen eine Standesinitiative des Kantons Jura an, welche die
Abschaffung des Militärpflichtersatzes für körperlich und geistig behinderte Personen verlangte. Der Bundesrat wurde beauftragt, innert eines Jahres eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen
[83].
Ende Oktober gab der Bundesrat eine
Revision des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz
in die Vernehmlassung. Dabei wollte er den Militärpflichtersatz für Behinderte zwar erleichtern, nicht aber völlig abschaffen. Eine generelle Befreiung, so argumentierte er, wäre mit der allgemeinen Wehrpflicht kaum vereinbar; ein Abweichen vom Grundsatz der Ersatzpflicht würde letzlich deren Aufgabe bedeuten, weil jede Dienstuntauglichkeit im weitesten Sinn als Invalidität qualifiziert werden könnte. Das Gesetz soll aber so geändert werden, dass mehr Behinderte vom Militärpflichtersatz befreit werden. Heute wird die Abgabe erlassen, wenn die Einkünfte eines Invaliden das betreibungsrechtliche Existenzminimum nicht um mehr als 50% übersteigen. Diese Limite soll neu auf 100% angehoben werden
[84].
[83] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1286 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 821 f. Befreiung vom Militärpflichtersatz verlangte auch eine Petition der Schweizerischen Paraplegikervereinigung, welche die Räte zur Kenntnisnahme an den BR überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1957 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 1097 f.). Siehe dazu auch oben, Teil I, 7c (Invalidenversicherung).
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