Année politique Suisse 1992 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN — FINANCES PUBLIQUES
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Allgemeines — Généralités
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Ausserordentlicher Finanz- und Investitionsplan. Sparmassnahmen und Steuererhöhungen auf 3,5% bis 1999; Beschränkung der Verschuldung auf höchstens die Hälfte der Jahressteuern; Personalstopp ab 1993; Beschränkung der Ausgabensteigerungen für den Personalaufwand auf unter 1 Mio Fr. bis 1999. Vom Landrat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet (SGT, 18.2.) — 2) Staatsrechnung 1991. Defizit von 17,5 Mio Fr. An der Landsgemeinde vom 26.4. angenommen (SGT, 27.4.).
BERN: 1) Ermächtigung für den Regierungsrat, Anleihen bis zum Betrag von 1,2 Mia Fr. aufzunehmen. Vom Regierungsrat beantragt. Auf Antrag der Finanzkommission bindet der Regierungsrat die Anleihe auf 900 Mio Fr. zurück. Vom Grossen Rat gutgeheissen. Ergreifung des Referendums durch die SP. In der Volksabstimmung vom 6.12. wird die Vorlage mit 50,7% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 67,1%; Ja-Parolen von SVP und FDP, Empfehlung, leer einzulegen des GB (Bund, 11.8., 21.8., 15.9., 16.9., 9.10., 7.12.) — 2) Revision des Finanzhaushaltsgesetzes. Regelmässige Anpassung aller Gebühren an die Teuerung; Zuständigkeit der Regierung für alle gebundenen Ausgaben; Vereinheitlichung der Gebührenerhebung durch den Staat; neuer Grundsatz einer "konjunkturgerechten" Haushaltsführung. Von der Regierung in die Vernehmlassung gegeben (Bund, 16.12.).
GLARUS: Finanzplan 1991-1995. Vom Landrat gutgeheissen (NZZ, 17.1.).
SANKT GALLEN: Sparprogramm. Fünf Nachtragsgesetze sowie ein Nachtrag zur Dienst- und Besoldungsordnung für das Staatspersonal. Vorlage durch den Regierungsrat. Vom Grossen Rat wird die Vorlage über den Finanzausgleich zugunsten der Gemeinden abgeändert. Vom Grossen Rat angenommen (SGT, 23.6., 30.9., 1.10.).