Année politique Suisse 1992 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT - ECONOMIE
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Industrie, Gewerbe, Handel — Industrie, arts et métiers, commerce
BASEL-STADT: Kantonales Konsumkreditgesetz. Beratung vom Grossen Rat im Hinblick auf die Bundesgesetzgebung und die Eurolex verschoben (BaZ, 6.5., 17.9.; vgl. SPJ 1991, S. 316 f.).
BERN: 1) Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe. Vom Regierungsrat vorgelegt. Allgemeine Öffnungszeit bis 20 Uhr, wobei für die Gemeinden die Möglichkeit besteht, zwei wöchentliche Abendverkäufe bis 21.30 Uhr zuzulassen; keine Unterstellung der Coiffeurgeschäfte, Kioske und Märkte unter die Bestimmungen der Ladenöffnungszeiten; Begrenzung der Kreditlimiten für Konsumkredite auf 15%. In erster Lesung reduziert der Grosse Rat die Zahl der Abendverkäufe auf einen pro Woche. In zweiter Lesung beschränkt der Grosse Rat die abendliche Öffnungszeit auf 19 Uhr. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 12.2., 9.5., 16.6., 1.7., 2.7., 5.11.; BaZ, 3.7.; vgl. SPJ 1991, S. 317) – 2) Gesetz über die Arbeit, Betriebe und Anlagen. Vom Regierungsrat vorgelegt. Bezeichnung der bewilligungspflichtigen Erwerbstätigkeiten durch den Grossen Rat und nicht mehr durch die Regierung; Zusammenfassung der kantonalen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit in einem Erlass; Sicherstellung der Einhaltung der neuen Bundesvorschriften im Bereich Arbeitssicherheit und Umweltschutz durch die neu vom Kiga zu erteilende Anlagegenehmigung. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 16.6., 1.7., 5.11.) – 3) Volksinitiative der Jungfreisinnigen für einen flexiblen Ladenschluss. Die Initiative fordert eine Ausdehnung der Ladenschlusszeiten von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Lanciert (Bund, 24.9.; vgl. SPJ 1991, S. 317).
OBWALDEN: Neues Markt- und Gewerbegesetz. Zuständigkeit der Gemeinden für Markt, Unterhaltungsgewerbe sowie Sammlungen auf Gemeindegebiet; Aufhebung veralteter Bestimmungen. Vom Regierungsrat vorgelegt (LZ, 6.11.).
TICINO: Modifica di legge per adeguare il limite legale del tasso massimo d'interesse legale per i crediti garantiti da pegni immobiliari secondo un' iniziativa parlamentare. Rapporto in senso positivo della Commissione della legislazione. Approvata dal Gran Consiglio (CdT, 19.2., 26.2.).