Année politique Suisse 1992 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR — INFRASTRUCTURE
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Elementarschäden — Dégâts causés par les forces naturelles
AARGAU: Teilrevision des Feuerwehrgesetzes. Vorgestellt (AT, 9.7.).
BASEL-LAND: Revision des Gesetzes über den Feuerschutz. Verankerung der Feuerwehrdienstpflicht für Männer und Frauen in ihren Wohngemeinden; Einführung einer Ersatzabgabe für Pflichtige, die nicht mit einem diensttuenden Partner verheiratet sind. Vom Regierungsrat vorgelegt (BaZ, 2.12., 5.12.).
BASEL-STADT: Änderung des kantonalen Feuerwehrgesetzes; Einführung der Feuerwehrpflicht für Frauen im Alter von 24 bis 40 Jahren, die keine Kinder zu betreuen haben; Ableistung der Pflicht durch aktiven Dienst oder Bezahlung einer Abgabe. Vom Regierungsrat vorgelegt. Vom Grossen Rat angenommen. Einreichung des Referendums durch die Frauenliste Basel. In der Volksabstimmung vom 6.12. wird die Vorlage mit 56,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 72,3%; Nein-Parole der Frauenliste und der POB/Grüne, Stimmfreigabe des LdU und der PdA (BaZ, 22.4., 6.5., 25.6., 17.9., 24.9., 31.10., 7.12.).
BERN: 1) Änderung des Gesetzes über Katastrophenhilfe und Gesamtverteidigung. Verteilung der finanziellen Lasten des koordinierten Sanitätsdienstes von den Standort- auf alle Gemeinden. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 19.3.) – 2) Änderung des kantonalen Feuerschutz- und Wehrdienstgesetzes. Gültigkeit des Feuerwehr-Obligatoriums für beide Geschlechter, sofern eine Gemeinde jenes einführt; Erhöhung der "Feuerwehrsteuer" auf maximal 400 Fr.; Einführung einer eigenen Betriebsfeuerwehr für grössere Betriebe. In die Vernehmlassung geschickt (Bund, 30.6.).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen. Erhöhung der Subventionen vor allem durch Erhöhung des Löschbeitrags. Vom Grossen Rat angenommen (BüZ, 27.11.).
LUZERN: Revision des Gesetzes über den Feuerschutz. Grundsätzliche Einbeziehung der Frauen in die obligatorische Milizfeuerwehr. Vom Regierungsrat vorgelegt. Vom Grossen Rat angenommen (LZ, 4.1., 2.5.; LNN, 27.2., 30.6., 21.10.).
SOLOTHURN: Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes. Einführung der generellen Feuerwehrpflicht für Frauen, welche entweder durch aktiven Dienst oder durch eine Ersatzgebühr zu erfüllen ist; eine zweite Variante sieht die Beibehaltung der Dienstpflicht nur für Männer vor. Vom Regierungsrat vorgestellt. Der Kantonsrat spricht sich für die obligatorische Beteiligung der Frauen am Feuerwehrdienst aus und zwar unabhängig von deren Zivilstand. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 6.12. mit 52,8% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 80,9%(SZ, 30.4., 2.9., 10.9., 7.12.).
THURGAU: Revision des Feuerschutzgesetzes. Einführung der Feuerwehrpflicht für Frauen. Vom Regierungsrat vorgelegt (SGT, 28.2.).
URI: Rahmenkredit von 63,7 Mio Fr. sowie Verpflichtungskredit mit gebundenen Ausgaben von 93,8 Mio Fr. zur Finanzierung des Urner Hochwasserschutzprogramms 1993. Vom Landrat angenommen. In der Volksabstimmung vom 6.12 mit 74,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 71,9% (LZ, 1.10., 7.12.; NZZ, 24.11.).