Année politique Suisse 1992 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK — POLITIQUE SOCIALE
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Arbeitsrecht, Beamtenrecht — Droit du travail, statut du personnel publique
AARGAU: Ordentliche Dienstalterszulage für Beamtete und Lehrerschaft. Vom Grossen Rat auf die Hälfte gekürzt. Einreichung eines Normenkontrollbegehrens gegen die Entscheidung des Grossen Rats, welches vom Verwaltungsgericht gutgeheissen wird (AT, 19.11.).
BERN: Gesetz über das öffentliche Dienstrecht (Personalgesetz). Vom Regierungsrat beantragt. Der Grosse Rat stimmt der Einführung der Leistungslohnkomponente zu und beschliesst, dass die Regierung die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vor Erlass bei den Personalverbänden in Vernehmlassung geben muss. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 4.3., 25.-27.3., 6.11., 12.1 I.; vgl. SPJ 1991, S. 330).
OBWALDEN: 1) Nachtrag zur Beamtenordnung. Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs; Einführung einer Leistungsund Erfahrungszulage; gesetzliche Regelung des Mutterschaftsurlaubs. Vom Grossen Rat angenommen (LNN, 11.9.; LZ, 14.1 1.) — 2) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz betreffend die Arbeitsvermittlung. Von allen Parteien befürwortet. In der Volksabstimmung vom 17.5. mit 69,0% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42% (LNN, 18.5.; vgl. SPJ 1991, S. 330).
SCHAFFHAUSEN: Teilrevision des Personalgesetzes und des Schulgesetzes. Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse; Umschreibung der Bedingungen für individuelle Reallohnerhöhungen; Kompetenzerteilung an den Grossen Rat, bei gleichzeitig schlechter Wirtschaftslage, starker Teuerung und angespannten Kantonsfinanzen entweder den jährlichen Stufenanstieg zu sistieren oder die Höhe der Teuerungszulage zu beschränken; Änderung des Disziplinarrechts; Aufhebung der allgemeinen Wohnsitzpflicht; Erweiterung des bezahlten Schwangerschaftsurlaubs. Vom Regierungsrat vorgelegt. Vom Grossen Rat an die Regierung zurückgewiesen (SN, 25.3., 3.4., 12.9., 22.9.).
SOLOTHURN: 1) Änderung der Gesetzgebung über die Arbeitsgerichte. Wahl von. 180 statt 60 Arbeitsrichtern sowie Erhöhung der Entscheidungskompetenz von 2000 auf 8000 Fr. Vom Kantonsrat angenommen (SZ, 22.10.) — 2) Neues Staatspersonalgesetz. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 27.9. mit 55,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 53,7% (SZ, 27.2., 28.9.; vgl. SPJ 1991, S. 330).
ZÜRICH: 1) Schaffung eines Sozialversicherungsgerichts mit Sitz in Winterthur, auf Anregung einer Motion aus dem Jahre 1989. Vom Kantonsrat zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet (NZZ, 3.11., 15.12.; vgl. SPJ 1991, S. 330) — 2) Änderung der Beamtenverordnung. Streichung des automatischen Teuerungsausgleichs für das Staatspersonal und die Bezieher staatlicher Renten. Vom Kantonsrat beschlossen (NZZ, 24.11.).