Année politique Suisse 1992 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein / Grundsatzfragen
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Nationale Identität
Wie die Ergebnisse der 1992er Umfrage im Rahmen der UNIVOX-Untersuchung zur politischen Kultur in der direkten Demokratie zeigten, verstärkte sich der Trend des Misstrauens der Bevölkerung gegenüber der Politik; 52% der Befragten unterstützten die Aussage "Leute wie ich haben keinen Einfluss darauf, was die Regierung tut", was eine Zunahme von 9 Prozentpunkten im Vergleich zu 1989 darstellte. Über die Hälfte der Befragten glaubte im weiteren, dass sich die gewählten Politikerinnen und Politiker wenig um das Volk kümmern und den Kontakt mit ihm vollständig verloren haben. Nicht ganz die Hälfte der Befragten (46%) zeigten sich zufrieden mit der Art, wie die Schweiz regiert wird (1990: 54%; 1991: 42%), ein Drittel war unentschieden und ein Fünftel äusserte sich unzufrieden. Als wichtigste Probleme der Gegenwart wurde mit 21% die Arbeitslosigkeit und die Ausländerfrage genannt; gleichzeitig haben zu diesen beiden Themen immerhin 63% resp. 61% Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit des Bundesrates [1].
Nach dem Jubiläumsjahr 1991, während dem vielfältige Bereiche der schweizerischen Geschichte und der kulturellen Eigenart diskutiert und dargestellt worden waren, gewann die Problematik von schweizerischer Identitität und europäischer Integration durch die Ansetzung der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Dezember des Berichtsjahres an Bedeutung. Dabei betonten sowohl die Befürworter wie auch die Gegner einer verstärkten Integrationspolitik, dass in politisch-ökonomischer, sozialer und zum Teil auch kultureller Hinsicht in der Schweiz eine Politik der Erneuerung, der Öffnung und gleichzeitig der Deregulierung einsetzen sollte, gleichgültig ob die Schweiz den Alleingang oder den Integrationskurs wählt [2].
Die in Buchform erschienenen Beiträge des im November 1991 abgehaltenen Symposiums zum Thema "Schweizerische Identität und Europäische Integration ", organisiert von der Akademischen Kommission der Universität Bern, enthielten die Positionen von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Aus historisch-politischer, wirtschaftlicher und kultureller Sicht konnten praktisch alle Beteiligten Anknüpfungspunkte und eine entwicklungsfähige Grundlage von schweizerischen Eigenheiten für eine Annäherung an das enger zusammenrückende Europa feststellen. Das grösste Problem würde laut Professor Weibel die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Volk und Regierung sein; im Falle eines verstärkten aussenpolitischen Engagements könnte der politische Wille des Bundesrates als Ausdruck eines Handelns von oben nach unten in Form eines Autoritätsakts beim Volk missverstanden werden, wodurch letzteres die Regierung in Volksabstimmungen desavouieren könnte [3].
"Sonderfall? Die Schweiz zwischen Réduit und Europa" war der Titel einer Ausstellung im Landesmuseum Zürich; die Ausstellungsmacher versuchten, über die klischeehafte Darstellung der Schweiz und ihrer Kultur hinauszugehen und stellten, laut Museumsdirektor Andres Furger, "den Sonderfall als geistige Baustelle" dar [4].
Für den Politologen Leonhard Neidhart muss der Reformprozess der schweizerischen Institutionen in Richtung einer Vereinfachung unserer innenpolitischen Prozesse weisen. Gemäss seiner These hat das schweizerische Staatsgebilde aus Gründen seiner Kleinheit, gepaart mit einer grossen Heterogenität und den daraus entstehenden Konfliktpotentialen, das Konkordanzsystem sowie föderalistische und direktdemokratische Instrumente entwikkelt, um die Konflikte möglichst in Grenzen zu halten. Konfliktvermeidung oder -verringerung kann daher seiner Meinung nach im schweizerischen Kontext nicht über ein verstärkt parlamentarisches Modell, das seiner Natur gemäss eher konfliktträchtig ist, funktionieren, sondern sollte im bestehenden System mit einfacheren Prozeduren und erhöhter Flexibilität gesucht werden. Die Bewältigung einer grösseren Menge an Konfliktstoff sollte also seiner Meinung nach nicht mit einer zeitraubenden Änderung aller grundlegenden politischen Institutionen gekoppelt werden, sondern im Rahmen der Handlungsspielräume von Regierung und Parlament im Sinne einer Optimierung des Verhältnisses von Tradition und Innovation gesucht werden [5].
Der am ETH-Tag in Zürich im November 1991 als Festrede gehaltene Vortrag des Theologen Hans Küng zum Thema "Die Schweiz ohne Orientierung? Europäische Perspektiven" wurde im Berichtsjahr in Buchform unter demselben Titel veröffentlicht. In seinem Plädoyer für eine Öffnung der Schweiz forderte Küng unter anderem, die Schweizer Geschichte mit einer kritischen Distanz zu lesen, einen verstärkten Dialog zwischen politischer und intellektueller Elite, die Erneuerung der demokratischen Strukturen, das Überdenken der schweizeischen Neutralität, weltpolitisches Engagement und eine aktive Mitgestaltung Europas sowie neue ethisch-religiöse Grundlagen. Insgesamt schlug der Theologe jedoch nur wenig Konkretes vor, das in bezug auf die Abstimmung über den EWR eine Orientierungshilfe für unentschiedene Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gebracht hätte [6].
Befürworter eines EWR-Beitrittes betonten in ihrer Kampagne, dass die Schweizer Geschichte auch unbestrittenermassen ein Stück europäische Geschichte und dass somit die schweizerische Identität ein Stück europäische Identität sei. Damit schliesse die Schweizer Identität laut Benedikt von Tscharner, Botschafter bei der EG, einen europäischen Auftrag ein, der uns letztlich die eigene Identität zu erkennen und zu wahren helfe. Die Bestimmung der eigenen kulturellen und nationalen Identität müsse demnach als Selbstdefinitionsprozess gegenüber dem nächsten Umfeld, in diesem Falle Europa, erfolgen [7].
In der Antwort auf eine Motion Ruf (sd, BE), welche verlangte, die tägliche Ausstrahlung der Nationalhymne in Radio, Fernsehen und Lokalradio einzuführen, verwies der Bundesrat auf die verfassungsrechtlichen Gründe, aus denen das Anliegen nicht berücksichtigt werden kann: laut Art. 55 bis Abs. 3 BV ist den Veranstaltern von Radio und Fernsehen die Autonomie in der Programmgestaltung garantiert. Gemäss Guillaume Chenevière, Direktor des welschen Fernsehens TSR, würde die tägliche Ausstrahlung der Nationalhymne dem Programm den Anstrich eines Staatsfernsehens verleihen, was nicht der Realität entspreche; Peter Schellenberg wies die Idee von sich, da die Nationalhymne nicht den Platz eines "Hitparadenbestsellers" mit täglicher Ausstrahlung verdiene. Mit 65 gegen 16 Stimmen wurde die Motion abgelehnt [8]. Im Kanton Waadt sprach sich der Grosse Rat für einen verstärkten Einbezug der Landeshymne in den Schulunterricht aus, so dass die austretenden Schülerinnen und Schüler zumindest die erste Strophe der Nationalhymne kennen sollten [9].
Das Thema der europäischen Integrationspolitik beherrschte auch die Reden, welche am Nationalfeiertag vielerorts gehalten wurden; unter anderem fand mit dem Schweizer Tag an der Weltausstellung in Sevilla, an welcher Bundesrat Ogi Bundespräsident Felber vertrat, die grösste Bundesfeier ausserhalb der Landesgrenzen statt. Bei der Behandlung der 1989 eingereichten parlamentarischen Initiative Ruf (sd, BE) sowie der von den Schweizer Demokraten eingereichten eidgenössischen Volksinitiative "Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag" gelangte die zuständige Petitions- und Gewährleistungskommission aufgrund eines Gutachtens von Prof. Richli zur Auffassung, dass ein eidgenössischer Bundesfeiertag auch auf Gesetzesstufe zu verwirklichen sei. In der Folge hat sie einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über den Bundesfeiertag ausgearbeitet, der sich von einer stillschweigenden Bundeskompetenz aus der Natur der Sache ableitet. Da der Bundesrat sich einer möglichst breiten Abstützung im Volk gewiss sein wollte und eine bessere Gewährung der Rechtssicherheit wünschte, zog er den Weg über eine Initiative und damit eine Verfassungsänderung einer Lösung auf Gesetzesstufe vor. Der Bundesrat empfahl damit erst zum vierten Mal eine ausformulierte Initiative zur Annahme [10].
 
[1] UNIVOX-Jahresbericht 1992, II-A;.TA, 15.10.92.
[2] TA, 20.6.92.
[3] TA, 2.5.92; NZZ, 22.6.92; siehe auch Lit. Weibel / Feller.
[4] TA und BaZ, 30.8.92. Zum Sonderfall im allgemeinen siehe auch Artikel von Prof. H. U. Jost in BZ, 26.11.92 und Lit. Lehner.
[5] TA, 3.7.92. Vgl. dazu auch unten, Teil I, 1 c (Regierung).
[6] TA, 22.2.92; siehe auch Lit. Küng.
[7] Bilanz, 1992, Nr. 10. Siehe dazu auch Lit. Weibel / Feller. Zur EWR-Kampagne siehe unten, Teil I, 2 (EEE).
[8] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 279 ff. Vgl. auch NQ, 5.3.92.
[9] NZZ, 28.2.92; L'Hebdo, 5.3.92.
[10] BBl, 1992, II, S. 1006 ff. und III, S. 889 ff.; BZ, 4.4. und 29.5.92. Siehe auch SPJ 1989, S. 15 und 187.