Année politique Suisse 1992 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Öffentliche Ordnung
Im März konnte der Bundesrat den 1989 vom Parlament in Auftrag gegebenen
Extremismusbericht veröffentlichen. In einem ersten Teil gibt der Bericht einen Überblick über extremistische Bestrebungen. In seiner Gesamtbeurteilung hält der Bundesrat fest, dass es in der Schweiz zur Zeit keinen gravierenden politischen Extremismus gibt, der die innere Sicherheit gefährden würde. Hingegen haben im untersuchten Zeitraum die kriminellen Aktionen mit rechtsradikalem und rassistischem Hintergrund eindeutig zugenommen. Ebenfalls häufiger als früher kam es gemäss diesem Bericht zu politisch motivierten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Ausländergruppen, namentlich aus dem Iran, der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Der zweite Teil listet die Manifestationen extremistischer Gewalttätigkeit auf, wie sie die Polizei im Zeitraum 1989-91 registriert hat. Dabei werden nicht nur die Gewalttaten mit erwiesener oder vermuteter rechtsradikaler Täterschaft aufgelistet, sondern auch die bestehenden extremistischen Organisationen übersichtsmässig dargestellt. Der Nationalrat nahm den Bericht als Erstrat zur Kenntnis; ein auch von Abgeordneten der Liberalen getragener Rückweisungsantrag Scherrer (ap, BE), der dem Bericht Einseitigkeit vorwarf und bemängelte, dass er extremistische Aktionen von Umweltschützern (z.B. Strassensperren) nicht erwähne, fand keine Zustimmung
[19].
Die
Welle der fremdenfeindlichen Aktionen ist im Berichtsjahr deutlich abgeflaut. Nach Angaben des EJPD wurden 42 Ereignisse mit tatsächlichem oder vermutetem fremdenfeindlichem Hintergrund registriert. Bei rund der Hälfte davon handelte es sich um Sachbeschädigungen oder Schmierereien an Flüchtlingsunterkünften, in 15 Fällen kam es zu Brandstiftungen resp. Brandstiftungsversuchen, je zwei Anschläge wurden mit Schusswaffen resp. mit Feuerwerkskörpern durchgeführt
[20]. Der ehemalige Anführer der rechtsextremen Patriotischen Front, Marcel Strebel, stand erneut vor Gericht. Das Bezirksgericht Schwyz verurteilte ihn wegen Landfriedensbruchs zu zwanzig Tagen Gefängnis, wobei er diese Strafe nicht absitzen muss, sondern sich einer ambulanten psychiatrischen Behandlung zu unterziehen hat
[21].
[19] BBl, 1992, III, S. 201 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2682 ff.; Presse vom 24.3.92.
[20] NZZ, 8.1.93; Ww, 11.2.93. Nach Angaben von BR Koller waren aber bei weitem nicht alle Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte fremdenfeindlich motiviert; von den aufgeklärten Vorfällen des Vorjahres waren mehr als ein Drittel von Asylbewerbern selbst begangen worden (Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2692). Siehe auch eine repräsentative Umfrage zur Fremdenfeindlichkeit in Suisse, 23.6.92 sowie unten, Teil I, 7d (Ausländerpolitik).
[21] LZ, 20.11., 26.11. und 2.12.92; TA, 21.11.92. Vgl. SPJ 1991, S. 29.
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