Année politique Suisse 1992 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
Infolge des Referendums der EDU und des Vereins "Recht auf Leben" fand am 17. Mai eine Volksabstimmung über das neue Sexualstrafrecht statt. Die wesentlichsten Punkte der Revision waren die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen nahezu gleichaltrigen Kindern (bei Beibehaltung des Schutzalters 16), die Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe, die vollständige Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellem Verhalten sowie die Differenzierung zwischen weicher und harter Pornographie und analog zum Brutaloverbot die Bestrafung der letzteren (z.B sexuelle Darstellungen mit Beteiligung von Kindern oder Tieren). Für die breite Front der Befürworter bedeutete die Revision primär eine fällige Anpassung der rund fünfzig Jahre alten Bestimmungen an die gewandelten Verhaltensweisen und Moralvorstellungen. Die Gegner, zu denen sich neben den beiden im Referendumskomitee vertretenen Gruppierungen noch die Schweizer Demokraten und die Auto-Partei gesellten, sahen in den neuen Bestimmungen einen Angriff auf die guten Sitten, den christlichen Glauben und die in der Bibel festgelegten Prinzipien
[24].
Sexualstrafrecht. Abstimmung vom 17. Mai 1992
Beteiligung: 39,2%
Ja: 1 255 604 (73,1%)
Nein: 461 723 (26,9%)
Parolen:
— Ja: FDP (1*), SP, CVP (2*), SVP (1*), GP, LP, LdU, EVP (1*), PdA; SGB, CNG, SGV.
— Nein: AP, SD, EDU.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Stimmberechtigten hiessen die Revision mit
73.1% Ja-Stimmen gut.
Abgelehnt wurde die Vorlage einzig im Wallis, wo die CVP wie auch in Freiburg die Nein-Parole ausgegeben hatte; die ebenfalls stark katholisch geprägten Kantone der Innerschweiz stimmten hingegen deutlich zu. Die nach der Abstimmung durchgeführte Vox-Befragung ergab, dass es sich für die Ja-Stimmenden vor allem um die Anpassung eines veralteten Gesetzes an die heutigen Verhaltensweisen und Moralvorstellungen gehandelt hat, während bei den Gegnern gerade der Widerstand gegen diesen Wandel im Vordergrund stand
[25].
[24] Presse von Mitte April bis 16.5.92. Vgl. SPJ 1991, S. 30. Zum Brutaloverbot siehe SPJ 1989, S. 26. Zur rechtlichen Beurteilung der Pornographie vgl. Plädoyer, 10/1992, Nr. 2, S. 11 ff.
[25] BBl, 1992, V, S. 458; Presse vom 18.5.92. Das deutschsprachige Oberwallis nahm das Sexualstrafrecht mit 58% Ja an. Siehe auch Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 1992, Zürich 1992. Die neuen Bestimmungen traten auf den 1.10.92 in Kraft.
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