Année politique Suisse 1992 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Waffenhandel
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats unternahm einen neuen Anlauf für ein einheitliches und restriktiveres Waffenerwerbs- und -tragrecht. In Ausführung einer Tessiner Standesinitiative und einer parlamentarischen Initiative Borel (sp, NE), welche der Nationalrat im Vorjahr überwiesen hatte, schlug sie einen neuen Verfassungsartikel 40bis vor. Dieser soll dem Bund die Kompetenz erteilen, Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu erlassen. Mit dieser expliziten Beschränkung der bundesstaatlichen Zuständigkeit auf die Verhinderung von Missbräuchen hoffte die Kommission, der Opposition aus Jäger- und Schützenkreisen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Nationalrat stimmte diesem neuen Verfassungsartikel oppositionslos zu [28].
Die Ende 1991 vom Bundesrat angeordneten und auf Notrecht basierenden Restriktionen für den Waffenerwerb durch Ausländer erwiesen sich als erfolgreich: Die Zahl der an Ausländer verkauften Waffen sank im ersten Halbjahr im Vergleich zur Vorjahresperiode von 6000 auf 160 [29].
 
[28] BBl, 1993, I, S. 625 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2634 ff.; Presse vom 17.12.92. Siehe SPJ 1991, S. 30 f.
[29] TA, 23.10.92. Vgl. SPJ 1991, S. 31.