Année politique Suisse 1992 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Statistik
Die Beratung des an sich wenig umstrittenen neuen Bundesstatistikgesetzes erhielt durch den EWR-Vertrag einige Brisanz. In der EWR-Botschaft publizierte Schätzungen ergaben, dass der Bund neben den heute vorhandenen rund 215 noch ca. 150 neue Stellen benötigen würde, um den sich aus einem EWR-Beitritt ergebenden statistischen Informationsverpflichtungen nachzukommen. Während der Ständerat das Gesetz mit einigen vom Bundesrat nicht bekämpften Detailkorrekturen verabschiedete, belastete im Nationalrat dieser in der Botschaft zum Statistikgesetz noch nicht erwähnte finanzielle Mehraufwand die Beratungen. Das Gesetz wurde zwar – abgesehen von der zusätzlichen Präzisierung, dass sich die Beanspruchung von Unternehmen durch statistische Erhebungen auf ein Minimum beschränken müsse – ohne grosse Veränderungen verabschiedet; in der Schlussabstimmung gab es aber dann trotzdem eine beachtliche oppositionelle Minderheit von 29 Stimmen [22]. Der Nationalrat überwies eine Motion Etique (fdp, JU), welche verlangt, dass insbesondere auch eine Statistik über den Umfang und die regionale Verteilung der durch öffentliche und halböffentliche Aktivitäten (Gesundheitswesen, Verkehr, Militär etc.) ausgelösten Finanzströme erstellt werden soll [23].
 
[22] BBl, 1992, I, S. 373 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 674 ff., 912 f. und 1069; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1654 ff. und 2217; BBl, 1992, VI, S. 61 ff.; Bund, 23.11.92. Zum Inhalt des Gesetzes vgl. SPJ 1991, S. 38 f. sowie C. Malaguerra in NQ, 18.1.92.
[23] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2528 f.