Année politique Suisse 1992 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Parlament
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Immunität
Die eidgenössischen Räte hatten sich im Vorjahr mit einer Reihe von richterlichen Begehren für die Aufhebung der Immunität von Parlamentsmitglieder befassen müssen, wobei die Beurteilung nicht immer einheitlich ausfiel. Der Ständerat überwies nun eine parlamentarische Initiative Rüesch (fdp, SG) für eine restriktivere Regelung des Immunitätsprivilegs für Parlamentarier. Diese verlangt, dass das den Parlamentariern zustehende Recht auf Schutz vor Strafverfolgung nur noch für im Parlament oder in parlamentarischen Kommissionen gemachte Aussagen gilt (absolute Immunität). Die sogenannte relative Immunität, bei welcher das Parlament entscheiden muss, ob anderswo ausgesprochene Ehrverletzungen, Verleumdungen etc. in engem Zusammenhang mit der politischen Arbeit stehen und deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen, soll hingegen aufgehoben werden [38].
Im Fall Jeanprêtre (sp) änderte der Nationalrat im Berichtsjahr seine Meinung und schloss sich dem Entscheid des Ständerates an, die Immunität der Waadtländer Nationalrätin nicht aufzuheben [39].
 
[38] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1269 f. Siehe SPJ 1991, S. 43 ff. Zu den v.a. im Ausland geführten Prozessen gegen NR Ziegler (sp, GE), dessen nur für das Inland geltende Immunität im Vorjahr in einem Fall aufgehoben worden ist, siehe LM, 21.2. und 11.4.92; JdG, 9.3. und 14.5.92; Suisse, 6.7.92; TA, 10.11.92; vgl. dazu auch SPJ 1991, S. 44 f.
[39] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 617 f. Siehe SPJ 1991, S. 44.