Année politique Suisse 1992 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau
 
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Mit der Diskussion der Maastrichter Verträge der Europäischen Gemeinschaft ist in Europa ein Begriff aktualisiert worden, der in der Schweiz schon lange als eine der wichtigsten Staatsmaximen gilt, die Subsidiarität. Gemeint ist damit, dass die staatlichen Aufgaben an die jeweils unterste Ebene zugeteilt werden sollen, welche diese Aufgaben erfüllen kann und will. Im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung des Bundesrates wurde von der vorberatenden Kommission des Ständerats die Meinung geäussert, dass diesem Prinzip in der Schweiz in den letzten Jahren zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Sie reichte deshalb eine Richtlinienmotion ein, welche vom Bundesrat verlangte, ein klares Konzept auszuarbeiten, wie in Zukunft die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen aussehen soll und welche Auswirkungen ein Beitritt zum EWR auf diese Rollenverteilung haben wird. Zusätzlich sollte das Konzept aber auch eine Aufgabenabgrenzung zwischen Staat und Privaten vornehmen und aufzeigen, welche staatlichen Aktivitäten an Private übertragen werden könnten. Nachdem der Bunderat dargelegt hatte, dass sich die Regierung gerade im Zusammenhang mit dem EWR und einem zukünftigen EG-Beitritt bereits mit diesen Fragen auseinandersetzt, waren die Motionäre mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden [1].
Nicht nur auf konzeptioneller, sondern auch auf institutioneller Ebene belebte die Europapolitik die Diskussion zwischen Bund und Kantonen. Der EWR hätte zwar die Verlagerung eines Teils der Gesetzgebungsautonomie von den Kantonen nach Brüssel gebracht, beim Vollzug der EWR-Normen wäre aber die bestehende Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen nicht geändert worden [2]. Wie bereits das Parlament, meldeten nun auch die Kantone Anspruch auf eine grössere Einflussnahme auf die Aussenpolitik des Bundesrats an. Insbesondere die Grenzkantone, welche schon heute mit ihren Nachbarregionen grenzüberschreitende Zusammenarbeit pflegen, verlangten mehr als blosse Konsultationsrechte in Fragen der europäischen Integrationspolitik. Die von einer Arbeitsgruppe der Kantonsregierungen vorgebrachte Idee, wonach der Bundesrat bei den Verhandlungen über die Anwendung und Weiterent wicklung des EWR-Rechts soweit sie kantonales Recht betreffen, an die Stellungnahme einer Mehrheit der Kantone gebunden sein sollte, konnte sich freilich nicht durchsetzen. In der EWR-Debatte beschloss das Parlament immerhin, dass der Bundesrat bei derartigen Verhandlungen nicht nur die Interessen der Kantone, sondern auch deren Kompetenzen hätte schützen müssen [3]. Das Scheitern des EWR-Vertrags verstärkte in den Grenzregionen – namentlich in Genf, im Jurabogen und in Basel – die Überzeugung, dass der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit in Zukunft grösseres Gewicht zukommen muss. Um sich über die Entstehung zukünftiger europäischer Grossregionen ein besseres Bild machen zu können, gab der Ständerat mit einem Postulat beim Bundesrat einen entsprechenden Bericht in Auftrag [4].
Das Resultat der Abstimmung vom 6. Dezember über den EWR-Vertrag mit dem scharfen Gegensatz zwischen den deutlich zustimmenden französischsprachigen Kantonen und dem ablehnenden Rest der Schweiz weckte bei nicht wenigen Kommentatoren die Angst vor einem Auseinanderbrechen der Schweiz entlang der Sprachgrenze. In der Westschweiz wurden zwar in den Bistros, in einigen Presseorganen und – allerdings nicht zum erstenmal – vom Rassemblement jurassien Sezessionsgelüste geäussert. Die grosse Mehrzahl der französischsprachigen Politiker und auch der Medien bemühten sich hingegen um eine Entdramatisierung und Entemotionalisierung der Differenzen zwischen den Sprachregionen. National- und Ständerat setzten nach dem 6. Dezember Kommissionen ein, welche Vorschläge für eine Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses erarbeiten sollen [5].
Die Minorisierung der geschlossenen französischsprachigen Schweiz am 6. Dezember hat auf jeden Fall die Idee einer gemeinsamen politischen Kultur und gemeinsamer Interessen innerhalb der Romandie gestärkt. Bereits zuvor hatte sich die in der Westschweiz früher und heftiger einsetzende Wirtschaftsrezession ähnlich ausgewirkt. Unter diesen Vorzeichen erstaunt es nicht, dass in der französischsprachigen Schweiz, welche bisher besonders auf ihre Differenzierung und die Eigenständigkeit ihrer Kantone gepocht hatte, die Idee eines institutionellen Zusammenschlusses Anhänger gewann. An einer u.a. von der Tageszeitung "Nouveau Quotidien" organisierten Tagung in Glion (VD) schlug der Genfer Staatsrat Segond (fdp) die Bildung eines mit Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Rates der französischsprachigen Kantone vor. Dieser sollte zuerst im Bereich der Raumplanung, später auch in der Bildungs- und Gesundheitspolitik die bisherigen kantonalen Instanzen ablösen. Dass Segonds Idee namentlich bei seinen Kollegen aus anderen Kantonsregierungen auf grosse Skepsis stiess, war angesichts des in der Westschweiz besonders ausgeprägten Föderalismus und den Vorbehalten gegenüber der Metropole Genf zu erwarten [6].
 
[1] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 346 ff. Siehe auch JdG, 26.9.92 sowie unten, Weiterführende Literatur.
[2] BZ, 18.12.92. Siehe dazu unten, Teil I, 2 (EEE).
[3] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 833 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1845; TA, 3.2. (Arbeitsgruppe) und 2.10.92. Siehe auch NZZ, 21.10.92 sowie Lit. Thürer.
[4] TA, 9.12. und 11.12.92. Vgl. zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch AT, 21.4.92; NZZ, 7.11. (Genf, Tessin) und 28.11.92 (Basel, Bodenseeraum). Postulat: Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1245.
[5] Presse vom 7.-9.12.92. Kommission: Bund, 19.12.92. Mässigende Voten: vgl. die welsche Presse vom 7.12. und 8.12.92; J. Pilet in NQ, 8.12.92 sowie u.a. die beiden Neuenburger Liberalen Cavadini (BZ, 8.12.92) und J.-F. Aubert (TA, 8.12.92). Sezessionistische Stimmen: Lib., 7.12.92 (gemässigt); Le Jura libre, 10.12.92; Dém., 19.12.92. Siehe auch oben, Teil I, 1a (Nationale Identität) sowie unten, Teil I, 2 (EEE) und 8b (Verhältnis zwischen den Sprachgruppen).
[6] NQ, 24.10. und 27.10.92; TA, 26.10.92; BZ, 27.10.92. Vgl. auch BZ, 5.2.92; Ww, 10.12.92.