Année politique Suisse 1992 : Grundlagen der Staatsordnung
Föderativer Aufbau
Die Ablehnung des EWR-Vertrags stärkte in den Grenzkantonen die Einsicht in die Notwendigkeit eines Ausbaus der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit. — Der Bundesrat beauftragte eine Konsultativkommission mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Lösung des Juraproblems. — Das Bundesgericht erklärte die jurassische Volksinitiative "Unir" für ungültig; das Kantonsparlament verabschiedete die dazugehörende Ausführungsgesetzgebung. — Im Berner Jura häuften sich Terroranschläge mit offensichtlich separatistischer Täterschaft. Der von einem bernischen Gericht verurteilte Pascal Hêche ersuchte im Kanton Jura um politisches Asyl. — Diverse Gemeinden im Laufental wehrten sich gegen den vom Bezirk beschlossenen Wechsel zu Basel-Land.
 
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Mit der Diskussion der Maastrichter Verträge der Europäischen Gemeinschaft ist in Europa ein Begriff aktualisiert worden, der in der Schweiz schon lange als eine der wichtigsten Staatsmaximen gilt, die Subsidiarität. Gemeint ist damit, dass die staatlichen Aufgaben an die jeweils unterste Ebene zugeteilt werden sollen, welche diese Aufgaben erfüllen kann und will. Im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung des Bundesrates wurde von der vorberatenden Kommission des Ständerats die Meinung geäussert, dass diesem Prinzip in der Schweiz in den letzten Jahren zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Sie reichte deshalb eine Richtlinienmotion ein, welche vom Bundesrat verlangte, ein klares Konzept auszuarbeiten, wie in Zukunft die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen aussehen soll und welche Auswirkungen ein Beitritt zum EWR auf diese Rollenverteilung haben wird. Zusätzlich sollte das Konzept aber auch eine Aufgabenabgrenzung zwischen Staat und Privaten vornehmen und aufzeigen, welche staatlichen Aktivitäten an Private übertragen werden könnten. Nachdem der Bunderat dargelegt hatte, dass sich die Regierung gerade im Zusammenhang mit dem EWR und einem zukünftigen EG-Beitritt bereits mit diesen Fragen auseinandersetzt, waren die Motionäre mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden [1].
Nicht nur auf konzeptioneller, sondern auch auf institutioneller Ebene belebte die Europapolitik die Diskussion zwischen Bund und Kantonen. Der EWR hätte zwar die Verlagerung eines Teils der Gesetzgebungsautonomie von den Kantonen nach Brüssel gebracht, beim Vollzug der EWR-Normen wäre aber die bestehende Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen nicht geändert worden [2]. Wie bereits das Parlament, meldeten nun auch die Kantone Anspruch auf eine grössere Einflussnahme auf die Aussenpolitik des Bundesrats an. Insbesondere die Grenzkantone, welche schon heute mit ihren Nachbarregionen grenzüberschreitende Zusammenarbeit pflegen, verlangten mehr als blosse Konsultationsrechte in Fragen der europäischen Integrationspolitik. Die von einer Arbeitsgruppe der Kantonsregierungen vorgebrachte Idee, wonach der Bundesrat bei den Verhandlungen über die Anwendung und Weiterent wicklung des EWR-Rechts soweit sie kantonales Recht betreffen, an die Stellungnahme einer Mehrheit der Kantone gebunden sein sollte, konnte sich freilich nicht durchsetzen. In der EWR-Debatte beschloss das Parlament immerhin, dass der Bundesrat bei derartigen Verhandlungen nicht nur die Interessen der Kantone, sondern auch deren Kompetenzen hätte schützen müssen [3]. Das Scheitern des EWR-Vertrags verstärkte in den Grenzregionen – namentlich in Genf, im Jurabogen und in Basel – die Überzeugung, dass der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit in Zukunft grösseres Gewicht zukommen muss. Um sich über die Entstehung zukünftiger europäischer Grossregionen ein besseres Bild machen zu können, gab der Ständerat mit einem Postulat beim Bundesrat einen entsprechenden Bericht in Auftrag [4].
Das Resultat der Abstimmung vom 6. Dezember über den EWR-Vertrag mit dem scharfen Gegensatz zwischen den deutlich zustimmenden französischsprachigen Kantonen und dem ablehnenden Rest der Schweiz weckte bei nicht wenigen Kommentatoren die Angst vor einem Auseinanderbrechen der Schweiz entlang der Sprachgrenze. In der Westschweiz wurden zwar in den Bistros, in einigen Presseorganen und – allerdings nicht zum erstenmal – vom Rassemblement jurassien Sezessionsgelüste geäussert. Die grosse Mehrzahl der französischsprachigen Politiker und auch der Medien bemühten sich hingegen um eine Entdramatisierung und Entemotionalisierung der Differenzen zwischen den Sprachregionen. National- und Ständerat setzten nach dem 6. Dezember Kommissionen ein, welche Vorschläge für eine Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses erarbeiten sollen [5].
Die Minorisierung der geschlossenen französischsprachigen Schweiz am 6. Dezember hat auf jeden Fall die Idee einer gemeinsamen politischen Kultur und gemeinsamer Interessen innerhalb der Romandie gestärkt. Bereits zuvor hatte sich die in der Westschweiz früher und heftiger einsetzende Wirtschaftsrezession ähnlich ausgewirkt. Unter diesen Vorzeichen erstaunt es nicht, dass in der französischsprachigen Schweiz, welche bisher besonders auf ihre Differenzierung und die Eigenständigkeit ihrer Kantone gepocht hatte, die Idee eines institutionellen Zusammenschlusses Anhänger gewann. An einer u.a. von der Tageszeitung "Nouveau Quotidien" organisierten Tagung in Glion (VD) schlug der Genfer Staatsrat Segond (fdp) die Bildung eines mit Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Rates der französischsprachigen Kantone vor. Dieser sollte zuerst im Bereich der Raumplanung, später auch in der Bildungs- und Gesundheitspolitik die bisherigen kantonalen Instanzen ablösen. Dass Segonds Idee namentlich bei seinen Kollegen aus anderen Kantonsregierungen auf grosse Skepsis stiess, war angesichts des in der Westschweiz besonders ausgeprägten Föderalismus und den Vorbehalten gegenüber der Metropole Genf zu erwarten [6].
 
Territorialfragen
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Basel
Die im Herbst 1991 lancierte baselstädtische Volksinitiative für einen Anschluss von Basel-Stadt an Basel-Land konnte im Februar eingereicht werden. Ohne selbst dazu materiell Stellung zu nehmen, überwies sie das Parlament im Dezember an die Regierung zur Ausarbeitung eines Berichts [7]. Zum dritten Mal nach 1977 und 1983 unternahm ein Basler Politiker in Bern den Versuch, die beiden nordwestschweizerischen Halbkantone zu Vollkantonen aufzuwerten. Nationalrat Gysin (fdp, BL) erwähnte in seiner im Dezember eingereichten parlamentarischen Initiative zwar nur seinen eigenen Halbkanton, ergänzte aber mündlich, dass auch Basel-Stadt aufgewertet werden müsste [8].
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Jura
Der Bundesrat konkretisierte seine Ankündigung, im Jurakonflikt vermehrt vermittelnd auftreten zu wollen. Er ernannte eine Konsultativkommission, welcher er die Aufgabe übertrug, die zwischen den Kantonen Jura und Bern hängigen Probleme zu prüfen und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Dem vom ehemaligen Zürcher Stadtpräsidenten Widmer (Idu) präsidierten Organ gehören die ehemaligen Regierungsräte Bonnard (lp, VD), Blanc (svp, VD), Fontanet (cvp, GE) und Comby (fdp, VS) an. Die beiden ersteren waren vom Kanton Bern, die beiden letzteren vom Kanton Jura vorgeschlagen worden [9]. Von allen wurde diese Kommission freilich nicht akzeptiert. Die probernische Jugendorganisation Sanglier lehnte zuerst ein Treffen mit ihr ab; ihr Vertreter im bernischen Grossen Rat, der Freisinnige Houriet, forderte die Regierung später erfolglos auf, die Zusammenarbeit mit der Kommission abzubrechen. Das Rassemblement jurassien (RJ), der Bélier und die separatistischen Organisationen des Berner Juras machten die Inkraftsetzung des Gesetzes zur Initiative "Unir" zur Vorbedingung für ein Treffen mit der Konsultativkommission [10].
Die 1990 vom jurassischen Parlament für gültig erklärte Volksinitiative "Unir" des RJ, welche von den Kantonsbehörden eine aktive Politik für eine Eingliederung der beim Kanton Bern verbliebenen südjurassischen Bezirke fordert, war von der bernisehen Regierung mit einer staatsrechtlichen Klage beim Bundesgericht angefochten worden. Dieses erklärte am 17. Juni die Initiative "Unir" für ungültig, weil sie gegen die in der Bundesverfassung verankerte Bestandesgarantie für die Kantone verstosse, und forderte die jurassischen Behörden auf, ihr keine Folge zu geben. In der schriftlichen Begründung führten die Richter aus, unzulässig sei nicht der Wunsch nach einer Vereinigung an sich, sondern dass dieses Ziel nicht in einem einvernehmlichen Verfahren mit Bern und dem Bund angestrebt werden soll, sondern mit Propagandaaktionen auf dem Gebiet des Kantons Bern [11].
Bereits vor diesem Entscheid hatte die jurassische Regierung dem Parlamentsauftrag von 1990 entsprochen und ein Ausführungsgesetz zur Initiative "Unir" vorgelegt. Dieses proklamiert, dass das Erreichen der "institutionellen Einheit" des Juras (d.h. des Zusammenschlusses aller sechs Bezirke) eines der wichtigsten Ziele des Kantons sein soll. Für die Koordination der diesbezüglichen kantonalen Aktivitäten ist die Einsetzung eines Delegierten für die Wiedervereinigung vorgesehen. Nicht allein diese Aktivitäten, sondern auch private Organisationen, welche sich für diese Ziele einsetzen, will die Regierung über einen speziellen Budgetposten finanzieren. Zudem soll ein aus Vertretern des Kantons Jura und Bewohnern der drei bernjurassischen Bezirke gebildeter Rat Vorschläge für die Organisation eines gemeinsamen Kantons erarbeiten [12].
Das Parlament des Kantons Jura hiess dieses Gesetz in erster Lesung bei Stimmenthaltung der Freisinnigen gut. Nach dem Bundesgerichtsurteil über die Initiative "Unir" drängte das RJ auf eine unveränderte Verabschiedung in zweiter Lesung. Die Regierung und die vorberatende Kommission schlugen hingegen vor, das Gesetz etwas zu entschärfen, indem die gemeinsame Kommission nicht vom Kanton Jura sondern von der vom Bundesrat eingesetzten Konsultativkommission ernannt werden soll; überdies wurde jede Erwähnung der Initiative selbst vermieden. Das Parlament hiess in zweiter Lesung das so überarbeitete Gesetz mit 40 zu 12 Stimmen bei drei Enthaltungen gut. Der Widerstand kam von der FDP, welche nicht gegen das Gesetz an sich opponierte, sondern vor allem gegen die finanzielle Unterstützung von privaten Organisationen, welche für eine Vereinigung kämpfen. Die Aktivitäten dieser Organisationen (RJ, Bélier, Unité jurassienne) hätten sich nach Ansicht der FDP bisher nur kontraproduktiv auf das auch vom jurassischen Freisinn befürwortete Ziel einer Wiedervereinigung ausgewirkt [13]. Die bernische Regierung reichte unverzüglich eine Beschwerde beim Bundesrat ein, worin sie von ihm Massnahmen zur Durchsetzung des Bundesgerichtsentscheides forderte [14].
Die "Unité jurassienne", welche im Berner Jura für eine Vereinigung mit dem Kanton Jura kämpft, sprach sich klar für den Kantonswechsel von einzelnen Gemeinden mit separatistischer Mehrheit wie Moutier und Vellerat aus. Die Behörden der Gemeinde Moutier selbst verlangten vom Bundesrat die Durchführung einer kommunalen Volksabstimmung über einen Kantonswechsel [15].
Die Berner Regierung gab gegen Jahresende den Entwurf für ein Gesetz in die Vernehmlassung, welches die Zusammenarbeit innerhalb des Berner Juras stärken und dieser Region ein grösseres politisches Gewicht verleihen soll. Die bisherige konsultative Fédération des communes du Jura bernois soll durch zwei Organe ersetzt werden: einen Regionalrat, dem die französischsprachigen Grossräte sowie die vom Volk gewählten Regierungsstatthalter der drei jurassischen Bezirke und des sprachlich gemischten Bezirks Biel angehören und eine Konferenz der Gemeindepräsidenten. Während das erste Organ die politischen Mitwirkungsrechte ausübt, indem es bei Gesetzen, Finanzbeschlüssen etc., welche diese Region betreffen, zuhanden der Behörden Stellungnahmen abgibt und Anträge unterbreitet, soll das zweite primär der Koordination und Zusammenarbeit der Gemeinden unter sich dienen [16].
Im Berichtsjahr häuften sich die Anschläge im Berner Jura wieder. Im April wurde im Haus des französischsprachigen Berner Regierungsrats Annoni (fdp) in La Neuveville eine zur Zündung bereite Brandbombe entdeckt; in der Annahme, dass die Bombe bereits explodiert sei, hatte ein anonymer Anrufer die Medien orientiert, dass es sich um die Rache für das Nichteintreten Berns auf die Forderung Moutiers nach einem Übertritt zum Kanton Jura handle. Ende Mai wurde die sechs Schüler zählende deutschsprachige Schule im Bergbauernweiler Montbautier (BE), welche den dort seit dem Mittelalter ansässigen Widertäufern dient, ein Raub der Flammen. Der Chef des Bélier, Daniel Pape, lobte die Brandstifter der Schule von Montbautier als Vorkämpfer gegen die "Germanisierung" des Juras, erklärte aber, dass seine Organisation mit diesem und auch anderen Anschlägen nichts zu tun habe. Im Juni wurde im Dorfzentrum von Malleray (BE) die Schreinerei des Präsidenten der berntreuen Organisation "Force démocratique" durch Brandstiftung zerstört [17].
Das Bundesgericht hatte Ende 1991 die Strafe von 22 Monaten Zuchthaus gegen ein wegen der Zerstörung eines mittelalterlichen Brunnens in der Berner Altstadt verurteiltes Mitglied der Gruppe Bélier bestätigt [18]. Der Verurteilte, Pascal Hêche, reichte daraufhin bei den jurassischen Behörden ein Asylgesuch ein. Er brachte damit die Kantonsregierung in eine schwierige Lage. Diese ist einerseits gegenüber dem Kanton Bern, der ein Auslieferungsgesuch gestellt hatte, gemäss dem Gesetz über die Bundesrechtspflege zu Rechtshilfe verpflichtet. Andererseits würde sie bei einer Auslieferung eines militanten Kämpfers für die jurassische Einheit an Bern unter massiven Beschuss aus den eigenen Reihen geraten. Ein Ausweg aus diesem Dilemma tat sich auf, als nachträglich von Juristen eine seit Jahrzehnten nicht mehr angewendete Verfassungsbestimmung (Art. 67 BV) entdeckt wurde, die es den Kantonen ermöglicht, bei politischen Delikten auf eine Auslieferung zu verzichten. Die jurassischen Behörden kündigten an, mit dem Entscheid über die Auslieferung zu warten, bis das Bundesgericht entschieden hat, ob es sich bei der Tat um, wie von den bernischen Gerichten behauptet, einen Vandalenakt oder um ein politisches Delikt gehandelt hat. Die Berner Regierung ersuchte in der Folge das Bundesgericht um ein diesbezügliches Urteil. Im Dezember entschied dieses, dass es sich bei der Tat im weitesten Sinne um ein politisches Delikt gehandelt hat. Dies habe zwar keine Strafmilderung zur Folgé, erlaube aber dem Kanton Jura, auf die Auslieferung an Bern zu verzichten und die Strafe selbst zu vollziehen. Eine Neubeurteilung des Falls durch ein jurassisches Gericht kommt gemäss dem Urteil des Bundesgerichts nicht in Frage, da damit die Grundregel verletzt würde, dass jemand für eine Tat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt werden darf [19].
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Laufental
Der Wechsel des Laufentals von Bern zu Basel-Land kam weiterhin planmässig voran. Die Kantonsbehörden der beiden betroffenen Kantone einigten sich auf das Vorgehen und den Zeitplan bei der Obernahme der Verwaltung und bei der Vermögensausscheidung [20].
Mit der neuen Kantonszugehörigkeit haben sich allerdings noch nicht alle Gemeinden des Laufentals abgefunden. Die Gemeinde Roggenburg hatte sich in den Plebisziten der siebziger Jahre für einen Wechsel vom Bezirk Delémont (JU) zu Laufen entschieden, um im Kanton Bern zu bleiben. In den Volksabstimmungen für den Anschluss des Laufentals an Basel-Land hatten sich die Roggenburger jeweils mit klaren Mehrheiten gegen einen Kantonswechsel ausgesprochen. Nun verlangten sie in einer von der Gemeinde durchgeführten Konsultativabstimmung mit 78:22 Stimmen, dass ihr historisch nicht zum Bezirk Laufen gehörendes Dorf beim Kanton Bern bleiben darf. Das RJ seinerseits forderte den Anschluss der deutschsprachigen Gemeinde Roggenburg an den Kanton Jura [21]. In den Dörfern Brislach und Wahlen dauerte die Opposition gegen den Anschluss an Basel-Land ebenfalls noch an; beide würden einen Wechsel in den angrenzenden Kanton Solothurn vorziehen. Der bernische Regierungsrat verbot allerdings die Durchführung einer Volksabstimmung, da das Gesetz für den Entscheid über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals keine "opting-out-Klauseln" für dissidente Gemeinden vorsehe. Die Initianten zogen diesen Entscheid an das Bundesgericht weiter, erlitten aber auch dort eine Niederlage [22].
 
Weiterführende Literatur
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Föderalismus
H. Blöchlinger / R. Frey, "Der schweizerische Föderalismus. Ein Modell für den institutionellen Aufbau der Europäischen Union?", in Aussenwirtschaft, 47/1992, S. 515 ff.
Centre d'observation européen des régions (Genève), Les régions frontalières et l'intégration européenne, Strasbourg 1992.
A. Doepfner (Hg.), Keine Angst vor Europa. Föderalismus als Chance, Zürich 1992.
I. Kissling / P. Knoepfel, "Politikverflechtung dank zentralstaatlichem Immobilismus? Handlungsspielräume kantonaler Vollzugspolitiken im schweizerischen politisch-administrativen System", in H. Abromeit / W. Pommerehne (Hg.), Staatstätigkeit in der Schweiz, Bern (Haupt) 1992, S. 43 ff.
L. Kühnhardt, "Föderalismus als Begriff und Wirklichkeit", in Schweizer Monatshefte, 72/1992, S. 489 ff.
D. Schindler, "Schweizerischer und europäischer Föderalismus", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 93/1992, S. 193 ff.
D. Sidjanski, L'avenir fédéraliste de l'Europe. La communauté européenne des origines au traité de Maastricht, Paris 1992.
D. Thürer, "Föderalismus und Regionalismus in der schweizerischen Aussenpolitik. Zum Verhältnis von Bundeskompetenzen und kantonalen Kompetenzen unter veränderten Umständen", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 93/1992, S. 49 ff.
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Jura
B. Voutat, Espace national et identité collective. Pour une sociologie politique du conflit jurassien, Lausanne 1991.
Rassemblement jurassien, Mémoire adressé aux membres du Conseil de l'Europe et aux autorités de la Confédération suisse, Delémont 1992.
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H.H.
 
[1] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 346 ff. Siehe auch JdG, 26.9.92 sowie unten, Weiterführende Literatur.
[2] BZ, 18.12.92. Siehe dazu unten, Teil I, 2 (EEE).
[3] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 833 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1845; TA, 3.2. (Arbeitsgruppe) und 2.10.92. Siehe auch NZZ, 21.10.92 sowie Lit. Thürer.
[4] TA, 9.12. und 11.12.92. Vgl. zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch AT, 21.4.92; NZZ, 7.11. (Genf, Tessin) und 28.11.92 (Basel, Bodenseeraum). Postulat: Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1245.
[5] Presse vom 7.-9.12.92. Kommission: Bund, 19.12.92. Mässigende Voten: vgl. die welsche Presse vom 7.12. und 8.12.92; J. Pilet in NQ, 8.12.92 sowie u.a. die beiden Neuenburger Liberalen Cavadini (BZ, 8.12.92) und J.-F. Aubert (TA, 8.12.92). Sezessionistische Stimmen: Lib., 7.12.92 (gemässigt); Le Jura libre, 10.12.92; Dém., 19.12.92. Siehe auch oben, Teil I, 1a (Nationale Identität) sowie unten, Teil I, 2 (EEE) und 8b (Verhältnis zwischen den Sprachgruppen).
[6] NQ, 24.10. und 27.10.92; TA, 26.10.92; BZ, 27.10.92. Vgl. auch BZ, 5.2.92; Ww, 10.12.92.
[7] BaZ, 26.2., 4.8. und 10.12.92; Bund, 6.3.92. Vgl. SPJ 1991, S. 51.
[8] Verhandl. B.vers., 1992, V, S. 34; BaZ, 15.12.92. Vgl. auch SPJ 1987, S. 36 und 1988, S. 39.
[9] Presse vom 10.3.92; vgl. SPJ 1991, S. 50. Siehe zum Juraproblem auch JdG, 5.8.92; BaZ, 12.5.92; Ww, 19.9.92 sowie Lit. Voutat. Vgl. auch das Interview mit R. Béguelin in NQ, 28.6.92.
[10] Sanglier: Dém., 2.7. und 24.10.92. RJ: Presse vom 14.9.92; Dém., 17.11.92. Zur Haltung des Bélier siehe auch Le Jura libre, 25.6. und 20.8.92.
[11] Presse vom 18.6.92; 24 Heures, 16.9.92; NZZ, 18.9.92. Siehe SPJ 1990, S. 50. Vgl. dazu auch BaZ, 26.9.92 (Fleiner) sowie die Kritik am BG-Urteil von A. Auer, "Commentaire de l'arrêt du 17 juin 1992 du TF: Berne c. Jura", in Aktuelle juristische Praxis, S. 1442.
[12] Dém., 24 Heures und JdG, 25.1.92; Le Jura libre, 6.2.92.
[13] Presse vom 18.6.92 (1. Lesung); Le Jura libre, 20.8. und 27.8.92 (RJ); JdG, 11.9.92; Dém., 22.9.92; Presse vom 24.9.92 (v.a. Dém. und Express). Vgl. auch NQ, 27.9.92; BZ, 19.11.92; Hébdo, 40, 1.10.92.
[14] Presse vom 24.9.92. Vgl. auch die Interpellation Schmied (svp, BE) in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2769 f.
[15] Express und JdG, 22.6.92; Le Jura libre, 9.7.92; Dém., 11.8.92; BaZ, 23.9.92. Vgl. auch die von NR Zwahlen (cvp, BE) eingereichten Motionen für einen Anschluss von Vellerat an den Kanton Jura resp. eine Volksabstimmung in Moutier (Verhandl. B.vers., 1992, V, S. 130). Siehe auch SPJ 1991, S. 53.
[16] Bund und NQ, 18.12.92; NZZ, 19.12.92.
[17] Siehe zu den Attentaten und zum Bélier v.a. die detaillierte Recherche von E. Hoesli in Hebdo, 37, 10.9.92. Zu Montbautier siehe auch NQ, 26.5.92. Zu Malleray siehe auch: Dém., 9.6.92; BZ, 10.6.92. Pape: NQ, 14.6.92; Express, 15.6.92.
[18] NZZ, 6.5. und 9.5.92.. Vgl. SPJ 1989, S. 40.
[19] LM, 7.7.92; JdG und Dém., 10.7. und 21.8.92; TA, 28.8.92; Express, 21.10.92; Presse vom 6.1.93 (BG). Das letzte Mal war diese Bestimmung vor 70 Jahren angewendet worden, als der Kanton Schaffhausen die Auslieferung eines im Aargau wegen "landesverräterischer" Publikationen verurteilten Politikers verweigerte (SGT, 22.8.92; vgl. dazu auch Le Jura libre, 24.9.92).
[20] Bund, 12.2.92: 13aZ, 21.2., 4.7. und 7.7.92; NZZ, 25.9.92. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2794 f. sowie SPJ 1991, S. 51 f. Zu diversen vom Bundesgericht abgewiesenen Beschwerden gegen die Abstimmung in Basel-Land vom Vorjahr siehe NZZ, 19.11.92.
[21] BaZ, 12.2.92; Dém. 14.2. und 17.2.92; Bund, 17.2.92. RJ: Dém., 7.2.92. Das RJ hielt auch fest, dass es einen Kantonswechsel von Ederswiler, der einzigen deutschsprachigen Gemeinde des Kantons Jura, nicht akzeptieren wird (Le Jura libre, 5.3.92).
[22] BaZ, 19.2. und 9.7.92; BZ, 7.7.92; NZZ, 29.12.92.
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