Année politique Suisse 1992 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Konjunkturpolitik
Der Vorentwurf zu einem Gesetz für eine "ausgeglichene Entwicklung der Wirtschaft" (Stabilitätsgesetz), welches das Krisengesetz von 1954 ersetzen soll, kam
in der Vernehmlassung unter massiven Beschuss. Der Gewerbeverband und der Vorort kritisierten den Entwurf als überflüssig und warfen ihm vor, zuviel Spielraum für staatlichen konjunktur- und strukturpolitischen Aktivismus zu enthalten. Auch die Nationalbank schloss sich dieser Kritik an und warf dem Projekt zusätzlich vor, die Autonomie der Notenbank zu untergraben. Ahnlich wurde der Expertenentwurf von der FDP und der SVP beurteilt. Grundsätzlich positiv, wenn auch nicht ohne Kritik, waren die Reaktionen demgegenüber bei der CVP, der SP und dem SGB
[11]. Auch im Parlament wurde ordnungspolitische Kritik an diesem Entwurf artikuliert. Anlässlich der Diskussion über die Legislaturplanung stimmte der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken einer Kommissionsmotion zu, welche forderte, dass dieses Gesetz aus den Richtlinien gestrichen, d.h. nicht prioritär behandelt wird. Der Ständerat korrigierte diesen Entscheid mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat, um dem Bundesrat zumindest die verwaltungsinterne Weiterarbeit an diesem Projekt zu erlauben
[12].
Auf wenig Gegenliebe stiess im Nationalrat eine im Vorjahr vom Ständerat diskussionslos überwiesene Motion Jelmini (cvp, TI), welche ein neues Gesetz für die Sicherstellung einer wirksamen konjunkturpolitischen Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Wirtschaft und Nationalbank gefordert hatte. Auf Antrag von Binder (svp, ZH), der davon eine zusätzliche und kontraproduktive Regulierung der Wirtschaft befürchtete, lehnte der Rat die Motion mit 75 zu 50 Stimmen ab
[13].
[11] NZZ, 17.1.92. Siehe auch NZZ, 1.2 (Kritik) und 8.2.92 (Replik von Prof. Tschopp); SNB, Quartalsbericht, 1992, Nr. 1, S. 89 ff. Vgl. SPJ 1991, S. 114.
[12] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1000 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 726 f.
[13] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 582 f.; vgl. SPJ 1991, S. 114.
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