Année politique Suisse 1992 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Voranschlag 1993
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Sanierungsmassnahmen und Finanzplan 1993-1995
Aufgrund der Ausgabenfreudigkeit des Parlaments, der strukturellen Schwächen der Bundeseinnahmen, der hohen Teuerung und der im Vergleich zu früheren Perioden höheren Zinssätze sowie der anhaltenden Rezession in der Weltwirtschaft prognostizierte der Legislaturfinanzplan 1991-1995 Defizite bis zu 5 Mia Fr. im Jahre 1995, was 1,3% des BIP ausmachen, und somit den Rekordwert von 1,1% aus dem Jahre 1979 noch übertreffen würde. Die Ausgaben werden gemäss Legislaturfinanzplan durchschnittlich um 7,1% zunehmen, während unter Annahme eines nominellen BIP-Wachstums von 5% (ab 1993) und einer Teuerung von 3% das durchschnittliche Wachstum der Einnahmen nur 4% betragen wird. Die Bundesstaatsquote würde sich somit bis 1995 auf 11,1% erhöhen, was beinahe dem bisherigen Rekord von 1976 entsprechen würde. Auf der Ausgabenseite werden für die Bereiche "Finanzen und Steuern", "Beziehungen zum Ausland" sowie "soziale Wohlfahrt" durchschnittlich die höchsten Zuwachsraten prognostiziert. Auf der Einnahmenseite wird für die direkte Bundessteuer mit einer durchschnittlichen Zuwachsrate von 7,5% gerechnet, alle anderen Posten versprachen ein geringeres Wachstum; die Stempelabgaben werden aufgrund der teilweise kompensationslosen Streichung gewisser Emissionsabgaben und Finanzmarktsteuern durchschnittlich um 7,7% geringer ausfallen [27].
Um die im Jahre 1995 erwartete Haushaltslücke von ca. fünf Milliarden zumindest teilweise zu schliessen und die Bundesstaatsquote wieder auf 10% zu senken, beantragte der Bundesrat dem Parlament ein Massnahmenpaket, welches einerseits mittels Stärkung des Steuersubstrats und andererseits durch Ausgabenkürzungen in allen Bereichen kurzfristig den zu erwartenden Defiziten entgegenwirken soll. Der Bundesrat verzichtete darauf, eine Verknüpfung von Sanierungsprogramm und neuer Finanzordnung vorzunehmen, um eine komplizierte Paketlösung mit entsprechenden Risiken einer Ablehnung in einer Volksabstimmung zu vermeiden. Einerseits sollten auf der Ausgabenseite bis 1995 durch gezielte Abbauvorschläge und lineare Kürzungen Einsparungen von 1,5 bis 2,1 Mia Fr. realisiert werden. Dazu enthielt der Entwurf des Bundesgesetzes über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen zehn gezielte referendumspflichtige Sparvorschläge; drei nicht dem Referendum unterstellte Sparmassnahmen schlug der Bundesrat in Form eines einfachen Bundesbeschlusses vor, ebenso wie die linearen Beitragskürzungen von 10%, befristet auf drei Jahre.
Andererseits sollte das Budget durch Mehreinnahmen aus den Bereichen Treibstoffzoll und Tabaksteuer sowie durch eine erhöhte Gewinnausschüttung der Nationalbankerträge (450 bis max. 600 Mio Fr.) in der Höhe von insgesamt 1,9 bis 2,3 Mia Fr. entlastet werden..Diese Massnahmen sollten durch die Anderung von zwei Bundesgesetzen sowie durch die 10. AHVRevision (Tabaksteuer) realisiert werden. Dabei ging es beim Nationalbankgesetz nicht um die Erhöhung der Gewinnausschüttung an sich, sondern um die Einführung eines Finanzausgleichsmechanismus zugunsten der finanzschwachen Kantone. Das vorgeschlagene Sparpaket würde das auf fünf Milliarden prognostizierte Defizit im Jahre 1995 um vier Milliarden entlasten. Die Aufhebung des Spielbankenverbots sollte als zusätzliche Einnahmequelle erst ab 1996 wirksam werden. Der Bundesrat beabsichtigte auch, eine dauerhafte Ausgabenbremse in der Verfassung zu verankern; Ausgabenbeschlüsse des Parlaments, welche über die Anträge der Regierung hinausgehen, sollten demgemäss nur von der Mehrheit aller Ratsmitglieder beschlossen werden können [28].
Die Beratungen in der kleinen Kammer ergaben eine teilweise Abschwächung der vorgeschlagenen Sparmassnahmen. Im Paket A der Vorlage (Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen) sollten die Ausmerzbeiträge gemäss Viehabsatzgesetz entgegen dem Antrag des Bundesrates einerseits auch nach 1994 noch ausbezahlt werden und andererseits sollte die Plafonierung bei 30 Mio Fr. über den Zeitraum 1993-1995 beibehalten werden. Auf Antrag der Kommissionsmehrheit wurde das Waldgesetz aus dem Paket herausgelöst; die geplanten Einsparungen sollten in das Programm der linearen, befristeten Kürzungen aufgenommen werden. Im Teil B der Vorlage billigte der Rat der Kulturstiftung "Pro Helvetia" 14 Mio Fr. mehr zu, als dies der Bundesrat wollte. Im Teil C der Vorlage, welche den Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993-1995 beinhaltete, wurden sowohl die Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen als auch die Beiträge für die Kultur- und Sprachpflege in Graubünden von den Kürzungen ausgenommen. Bei der Anderung des Nationalbankgesetzes kritisierten Vertreter der reichen städtischen Kantone den vorgeschlagenen Finanzausgleich und forderten die Beibehaltung der bisherigen bevölkerungsproportionalen Verteilung. Der Regierungsvorschlag setzte sich aber durch, nachdem der Rat den Anteil, der nach Finanzausgleichskriterien verteilt wird, auf drei Achtel beschränkt hatte. Auf den Bundesbeschluss über die Ausgabenbremse trat der Ständerat gar nicht ein. Insgesamt bewirkten die Beschlüsse der kleinen Kammer eine Verringerung der Sparvorgabe um über 40 Mio Fr. [29].
Nachdem der Nationalrat jedoch praktisch alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes und des Bundesbeschlusses über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen sowie des Bundesbeschlusses über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993 bis 1995 gutgeheissen hatte, schwenkte der Ständerat auf die vollumfänglichen Kürzungen in den Bereichen Land- und Waldwirtschaft, Kultur, Bildung und Forschung ein. Nachdem die grosse Kammer den Bundesbeschluss über die Ausgabenbremse gemäss bundesrätlichem Vorschlag angenommen hatte, trat der Ständerat zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage ein; infolgedessen wurde die Vorlage von der Geschäftsliste gestrichen. Zu den Verhandlungen bezüglich der Treibstoffzollerhöhung und der Aufhebung des Spielbankenverbots siehe oben [30].
Das gesamte derart beschlossene Sparmassnahmenpaket sollte inklusive der für drei Jahre verlängerten Einsparungen des Budgets 1992 eine Verminderung des Defizits zwischen 2,9 und 3,9 Mia Fr. bis 1995 ergeben [31].
Der Ständerat überwies ein Postulat seiner Finanzkommission, welches dem Bundesrat unter anderen vorschlägt, ab dem Jahre 1993 im verwaltungseigenen Bereich weitere Kürzungen vorzunehmen sowie den Personalbestand bis 1995 auf den Stand von 1990 zu reduzieren [32].
 
[27] BBl, 1992, III, S. 140 ff.; wf-Dokumentation, 4.5.92; Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 11, S. 41 ff. Vgl. auch SPJ 1991, S. 145.
[28] BBl, 1992, III, S. 349 ff.; Presse vom 16.1, 25.1 und 3.4.92; wf-Dokumentation, 3.2 und 25.5.92. Wirtschaftskreise vermissten die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zum Sanierungsprogramm (siehe dazu wf, Pressedienst, 17.1.92).
[29] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 546 ff.; Presse vom 18.6.92. Zur Erhöhung des Treibstoffzolls und der Aufhebung des Spielbankenverbots siehe oben, Indirekte Steuern.
[30] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1783 ff., 1801 ff., 1848 ff., 1977 ff., 2039 ff. und 2217 f.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 948 ff . , 1011 f. und 1070; BBl, 1992, VI, S. 102 ff., 113, 142 f. und 147 f. Siehe auch oben, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik) und 4c (Politique agricole, Production animale, Sylviculture) sowie unten, Teil I, 8a (Hautes écoles) und 8b (Kulturpolitik). Vgl. auch Lit. Stich.
[31] 24 Heures, 9.10.92.
[32] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 591.