Année politique Suisse 1992 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Raumplanung
Im April hiess der Bundesrat den
Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) gut, welcher der Schweiz ein Mindestmass an landwirtschaftlich verwertbarem Boden erhalten will, und setzte dazu gesamtschweizerisch einen Mindestumfang von 438 560 Hektaren, etwa 10% der gesamten Landesfläche, fest. Der geforderte Umfang an FFF ist in den meisten Kantonen bereits ausgeschieden und provisorisch gesichert. Einzig in Bern, Luzern, Freiburg, Sankt Gallen und dem Jura ist dies noch nicht vollständig erfolgt
[2].
Im Frühjahr einigten sich beide Kammern über die
Abgeltung der Reform der amtlichen Vermessung. Dem Vorschlag des Nationalrats, dem Bund rund 70 Mio Fr. mehr zu belasten als dieser selbst beantragt hatte - der Ständerat hatte diesbezüglich eine Übernahme von 150 Mio gefordert - konnten die betroffenen drei Seiten sowie alle im Parlament vertretenen Parteien zustimmen, umso mehr, als zusätzlich ein verstärkter Finanzausgleich zwischen wohlhabenderen und ärmeren Kantonen beschlossen wurde. Die entsprechende Vorlage wurde in der Schlussabstimmung von beiden Räten einstimmig verabschiedet und vom Bundesrat auf den 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt
[3].
[2] BBl, 1992, II, S. 1649 ff.; Presse vom 14.4.92.
[3] BBl, 1991, III, S. 1601 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 131 ff., 379 ff. und 665; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 83 ff. und 303; NZZ, 23.11.92; vgl. SPJ 1991, S. 178.
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