Année politique Suisse 1992 : Sozialpolitik / Bevölkerung und Arbeit / Gesamtarbeitsverträge
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Schutz der Arbeitnehmer
Der Bundesrat gab drei neue, eurokompatible Verordnungen zum Arbeitsrecht in die Vernehmlassung. Damit soll der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auch in nicht industriellen Betrieben mehr Gewicht beigemessen werden. Vorgeschrieben werden unter anderem der Beizug von Arbeitsärzten, Minimalvorschriften über die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, eine Plangenehmigung für risikoreiche Unternehmen sowie Schutzbestimmungen für Nichtraucher und gegen betriebliche Überwachungssysteme [34].
Eine Motion Spielmann (pda, GE) für die Übernahme internationaler und speziell europäischer Normen für die Gesundheitssicherung am Arbeitsplatz wurde auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat überwiesen [35].
Als Zweitrat genehmigte die kleine Kammer einstimmig den Bericht des Bundesrates zu den IAO-Übereinkommen Nr. 169 (Minderheitenschutz), 170 (Sicherheit bei der Arbeit mit chemischen Stoffen) und 171 (Nachtarbeit) und ermächtigte die Regierung, die Abkommen Nr. 119 (Maschinenschutz), 132 (Mindestdauer bezahlter Ferien) und 162 (Sicherheit bei der Verwendung von Asbest) zu ratifizieren. Als Erstrat stimmte sie ebenfalls der Ratifizierung von Übereinkommen Nr. 172 (Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe) zu [36].
 
[34] Presse vom 11.2.92.
[35] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 246 f.
[36] BBl 1992, III, S. 741 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 12 ff. und 1116 f. Siehe auch SPJ 1991, S. 206 f.