Année politique Suisse 1992 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport / Fürsorge
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Opfer von Gewaltverbrechen
Opfer von Gewaltverbrechen haben ab dem 1. Januar 1993 Anrecht auf Betreuung, Beratung und Entschädigung. Der Bundesrat setzte das Opferhilfegesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft und beschränkte in einer Verordnung die maximale Entschädigung, welche zu Lasten der Kantone geht, auf 100 000 Fr. Der Bund will jährlich 7,5 Mio Fr. für die Beratungsstellen und drei bis vier Mio Fr. für Zusatzhilfe zur Verfügung stellen. Allerdings zeigte sich auch, dass die notwendige Infrastruktur in den Kantonen noch kaum bereit ist [57].
Als direkte Folge des Opferhilfegesetzes, welches bestimmt, dass Opfer von Sexualdelikten Anrecht auf Einvernahme und Urteil durch eine Person des gleichen Geschlechts haben, wurde auf den 1.1.1993 erstmals eine Frau in die Militärjustiz gewählt [58].
Im September ratifizierte die Schweiz die europäische Konvention über die Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Mindeststandards für die Entschädigung der Opfer zu erlassen. Die Konvention, welche bereits in Dänemark, Grossbritannien Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden gilt, wurde vom Bundesrat auf den 1.1.1993 in Kraft gesetzt [59].
 
[57] Presse vom 19.11.92. Als erster Kanton arbeitete Zürich ein Einführungsgesetz aus (LNN, 21.8.92). Siehe dazu auch SPJ 1991, S. 221 und NZZ, 6.5.92.
[58] Presse vorn 30.12.92.
[59] NZZ, 8.9.92.