Année politique Suisse 1992 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen / Berufliche Vorsorge
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Anlagepolitik der Pensionskassen
Damit die Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule ab 1993 wieder mehr Spielraum bei der Anlage ihres Vermögens haben, änderte der Bundesrat die einschlägige Verordnung. Mit den neuen Anlagebegrenzungen wurden verschiedene Quoten wiederhergestellt, die mit dem Ende März 1991 vorzeitig aufgehobenen dringlichen Bodenrechtsbeschluss von 1989 eingeführt worden waren. So wurde die Anlagegrenze für inländische Immobilien, die auf 30% reduziert worden war, wieder auf 50% angehoben [31].
 
[31] NZZ, 29.10.92. Zur konservativen Anlagepolitik der Pensionskassen und der entsprechend schwachen Rendite siehe auch NZZ, 18.9.92 und NQ, 25.20.92. Vgl. auch SPJ 1991, S. 231 und oben, Teil I, 6c (Mietwesen und Wohnungsbau).